Zahlungsdienste und Zahlungskonto
Information für Verbraucher
nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Liebe Kundin / lieber Kunde,
Sie haben Fragen unseren Zahlungsdiensten und Zahlungskonten beziehungsweise zu unseren Dienstleistungen, die damit verbunden sind? Hier möchten wir Ihre möglichen Fragen beantworten.
Mit dieser Information erfüllen wir die Anforderungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Alle Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Das Ziel ist, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen die Zahlungsdienst und Zahlungskonten beziehungsweise unsere Dienstleistungen im zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.
Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:
- Teil 1 enthält konkrete Informationen. Hier erläutern wir Ihnen das reine Ausführungsgeschäft beziehungsweise unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem reinen Ausführungsgeschäft.
- Die Teile 2, 3 und 4 enthalten allgemeine Informationen.
- Sie sind mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden? In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.
- Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG erfüllen? In Teil 3 informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen.
- Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? In Teil 4 informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können. Sie finden hier Angaben über die zuständige Marktüberwachungsbehörde.
Ihre Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG
Inhaltsverzeichnis
1 Erläuterung unserer Dienstleistungen
1.1 Was ist ein Zahlungskonto?
1.2 Was sind Zahlungsdienste?
1.3 Wie funktioniert die Kontoführung?
1.4 Wie funktioniert eine Bargeld-Auszahlung?
1.5 Wie funktioniert eine Überweisung?
1.6 Wie funktioniert eine SEPA-Basis-Lastschrift?
1.7 Welche Funktionen hat die Girocard (Debitcard)?
1.8 Wie funktionieren Zahlungsvorgänge mit der Girocard (Debitcard)?
1.9 Wie funktioniert die Bargeld-Auszahlung mit der Girocard (Debitcard)?
1.10 Gibt es die Möglichkeit, das Zahlungskonto zu überziehen?
1.11 Welche Kosten entstehen Ihnen für das Zahlungskonto und die Zahlungsdienste?
1.12 Gibt es eine Vertragslaufzeit? Wie sind die Kündigungsbedingungen?
1.13 Wo stehen die einzelnen vertraglichen Regelungen?
1.14 Kann das Zahlungskonto vor Pfändungen geschützt werden?
1.15 Was ist ein Basiskonto?
2 Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde
2.1 Kundenbeschwerden
2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung
3 Beschreibung über die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistungen
3.2 Barrierefreiheit dieser Information
3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen
4 Zuständige Marktüberwachungsbehörde
1 Erläuterung unserer Dienstleistungen
In diesem Teil erläutern wir Ihnen unsere Dienstleistungen Zahlungskonto und Zahlungsdienste. Sie erfahren, was die Dienstleistung umfasst und wie diese funktioniert. Dabei gehen wir auf die Begriffe ein, die zum Verständnis und zur Nutzung unserer Dienstleitungen wichtig sind.
1.1 Was ist ein Zahlungskonto?
Ein Zahlungskonto (auch: Girokonto) ist ein Konto, über das Sie verschiedene Zahlungen (Zahlungsvorgänge) durchführen können. Die folgenden Zahlungsvorgänge sind zum Beispiel möglich:
- Sie können das Zahlungskonto für Geldeingänge nutzen, zum Beispiel Ihr Gehalt, Ihre Rente oder Ihren Unterhalt.
- Sie können das Zahlungskonto für Bargeld-Einzahlungen und Bargeld-Auszahlungen nutzen.
- Und Sie können das Zahlungskonto für bargeldlose Zahlungsvorgänge nutzen (zum Beispiel Überweisungen, Lastschriften oder Zahlungen mit einer Zahlungskarte).
Überweisungen können Sie auch über das Online-Banking oder Ihre Mobiltelefon-App beauftragen. Wenn Sie diesen Weg nutzen wollen, müssen Sie das Online-Banking oder Telefon-Banking mit uns vereinbaren.
1.2 Was sind Zahlungsdienste?
Wir erbringen verschiedene Dienstleistungen in Verbindung mit einem Zahlungskonto. Diese Dienstleistungen nennt man Zahlungsdienste. Zu den Zahlungsdiensten gehören
- Bargeld-Auszahlungen (siehe 1.4 und 1.9)
- Ausführung von Überweisungen (siehe 1.5)
- Einlösung von SEPA-Basis-Lastschriften (siehe 1.6)
- Zahlungsvorgänge mit der Girocard (Debit-Zahlungskarte) (siehe 1.7, 1.8 und 1.9)
1.3 Wie funktioniert die Kontoführung?
Wenn Sie Interesse an einem Zahlungskonto haben, müssen Sie mit uns einen Zahlungskontovertrag abschließen. Wir richten dann ein Zahlungskonto für Sie ein. Über Ihr Zahlungskonto können Sie uns Aufträge über Zahlungsdienste erteilen (zum Beispiel Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge). Wir erfüllen unsere vertragliche Pflicht, indem wir die entsprechenden Gutschriften und Belastungen auf Ihrem Zahlungskonto verbuchen. Sie können einen Kontoauszug abrufen, also eine Mitteilung über Ihre Zahlungsvorgänge und Ihren Kontostand. Auf dem Kontoauszug finden Sie alle Buchungen, die wir aufgrund Ihrer Zahlungsvorgänge durchgeführt haben. Zudem steht hier das aktuelle Ergebnis aus diesen Buchungen, der sogenannte Tagessaldo. Das ist Ihr Kontostand.
Wir führen das Zahlungskonto in laufender Rechnung. Man bezeichnet das Konto deshalb als Kontokorrent-Konto oder Kontokorrent. Kontokorrent heißt: Die einzelnen Buchungen werden zum Ende einer vereinbarten Rechnungsperiode verrechnet. Das Ergebnis (Saldo) wird Ihnen als Rechnungsabschluss mitgeteilt.
1.4 Wie funktioniert eine Bargeld-Auszahlung?
Wenn Sie Bargeld von Ihrem Zahlungskonto abheben wollen, haben Sie folgende Möglichkeit: Sie können Bargeld an Geldautomaten (Geldausgabe-Automaten) abheben. Diese Geldausgabe-Automaten sind von anderen Banken. Zum Bedienen der Geldausgabe-Automaten brauchen Sie Ihre Debit-Zahlungskarte.
1.5 Wie funktioniert eine Überweisung?
Überweisung heißt: Ein Geldbetrag wird zulasten Ihres Kontos einem anderen Konto gutgeschrieben, das Sie ausgewählt haben. Das heißt: Sie erteilen uns den Auftrag, einen bestimmte Geldbetrag an einen bestimmten Zahlungsempfänger zu überweisen. Dann wird Ihr Zahlungskonto mit diesem Geldbetrag belastet. Und der Geldbetrag wird auf dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben.
Sie können uns eine Überweisung als Zahlungsauftrag über verschiedene Wege erteilen: Sie können einen Überweisungsvordruck in Papierform ausfüllen, den wir Ihnen zur Verfügung stellen. Oder Sie können das Online-Banking oder Ihre Mobiltelefon-App nutzen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit uns telefonisch mit einer Überweisung zu beauftragen.
Bei einem Überweisungsauftrag müssen Sie insbesondere die folgenden Angaben machen:
- Name des Zahlungsempfängers
- IBAN (Internationale Bank-Konto-Nummer)
- eventuell BIC (Bankidentifizierungscode)
- Geldbetrag in Euro oder in einer anderen Währung
Wir führen Ihren Überweisungsauftrag aus, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ihr Überweisungsauftrag ist bei uns angekommen.
- Ihr Überweisungsauftrag ist autorisiert, zum Beispiel durch Ihre Unterschrift.
- Sie haben alle nötigen Angaben gemacht.
- Ihr Zahlungskonto weist ausreichend Guthaben auf. Oder Ihr Zahlungskonto weist eine Kreditlinie auf. (Eine Kreditlinie ist eine festgelegte obere Grenze für einen Kredit, die Sie bei uns aufgenommen haben.)
Alle wichtigen Regelungen zur Überweisung finden Sie in den Bedingungen für den Überweisungsverkehr.
1.6 Wie funktioniert eine SEPA-Basis-Lastschrift?
Eine SEPA-Basis-Lastschrift ist ein Standard für die Durchführung von Lastschriften innerhalb der Europäischen Union und für den Lastschrift-Verkehr mit anderen SEPA-Ländern (zum Beispiel Vereinigtes Königreich von Großbritannien, Nordirland, Schweiz). SEPA steht für: Single Euro Payments Area. Eine Lastschrift ist ein Geldbetrag, der einem Konto belastet wird. Der Unterschied zur Überweisung ist: Der Zahlungsvorgang wird durch den Zahlungsempfänger ausgelöst. Der Zahlungsempfänger beauftragt seine Bank, einen bestimmten Geldbetrag zulasten Ihres Kontos einzuziehen. Dazu müssen Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen.
Das Mandat hat zwei Funktionen: Das Mandat erlaubt dem Zahlungsempfänger, den Geldbetrag einzuziehen. Und das Mandat erlaubt uns als Bank, Ihr Zahlungskonto mit dem Geldbetrag zu belasten. Für die Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift ist erforderlich: Ihr Zahlungskonto weist ausreichend Guthaben auf. Oder Ihr Zahlungskonto weist eine Kreditlinie auf. Ansonsten wird die Lastschrift an den Zahlungsempfänger zurückgegeben.
Sie können einer SEPA-Basis-Lastschrift innerhalb einer Frist von 8 Wochen widersprechen. Sollten Sie dem Zahlungsempfänger kein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt haben, können Sie der Lastschrift innerhalb einer Frist von 13 Monaten widersprechen. Die Frist beginnt jeweils, wenn Ihr Konto mit dem Lastschriftbetrag belastet wird. Wenn Sie einer Lastschrift widersprechen, schreiben wir grundsätzlich den Geldbetrag Ihrem Zahlungskonto wieder gut.
Alle wichtigen Regelungen zum Zahlungsdienst SEPA-Basis-Lastschrift finden Sie in den Bedingungen für die SEPA-Basis-Lastschrift.
1.7 Welche Funktionen hat die Girocard (Debitcard)?
Sie können beantragen, dass wir Ihnen eine Girocard (Debitcard) zu Ihrem Zahlungskonto zur Verfügung stellen.
Die Girocard (Debitcard) hat die folgenden Funktionen:
- Bargeldlose Zahlungsvorgänge an Kassenterminals von Handelsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen im Inland und gegebenenfalls im Ausland. Kassenterminals sind Geräte zum Lesen Ihrer Debit-Zahlungskarte.
- Bargeldgeld-Auszahlungen an Geldausgabe-Automaten von anderen Banken
Zum Schutz der Girocard (Debitcard) bekommen Sie von uns eine persönliche Geheimzahl (Personal Identification Number = PIN). Sie müssen dafür sorgen, dass keine andere Person die PIN kennt.
1.8 Wie funktionieren Zahlungsvorgänge mit der Girocard (Debitcard)?
Für bargeldlose Zahlungsvorgänge an Kassenterminals von Handelsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
- Sie können Ihre Debit-Zahlungskarte in das Kassenterminal einführen. Dann müssen Sie Ihre PIN eingeben.
- Sie können auch die Nahfeld-Kommunikation (Near Field Communication = NFC) nutzen. Dann müssen Sie Ihre Debit-Zahlungskarte an das Kassenterminal heranhalten. Manchmal müssen Sie auch Ihre PIN eingeben, zum Beispiel bei größeren Geldbeträgen.
- Sie können Ihre Debit-Zahlungskarte auch zur Bezahlung im Internet nutzen. Wir teilen Ihnen mit, welche Authentifizierungsmethoden und Sicherheitsfunktionen wir Ihnen dazu anbieten.
- Und Sie können Ihre Debit-Zahlungskarte als digitale Karte nutzen. Das heißt, Sie können mit Ihrem Endgerät bezahlen, zum Beispiel mit Ihrem Smartphone. Ihre Zahlung wird dann meistens durch Ihren Fingerabdruck oder durch Gesichtserkennung freigegeben.
Wir garantieren einem Handelsunternehmen oder Dienstleistungsunternehmen den Zahlungsbetrag gewöhnlich nur, wenn Ihr Zahlungskonto ausreichend Guthaben oder eine Kreditlinie aufweist. Der Zahlungsbetrag wird dann zeitnah Ihrem Zahlungskonto belastet. Wenn wir den Zahlungsbetrag nicht garantieren können, wird die Zahlung abgelehnt.
Alle wichtigen Regelungen zu Zahlungsdiensten aufgrund der Debit-Zahlungskarte finden Sie in den Bedingungen für die die Girocard (Debitcard).
1.9 Wie funktioniert die Bargeld-Auszahlung mit der Girocard (Debitcard)?
Sie können mit Ihrer G Bargeld von Ihrem Zahlungskonto an einem Geldausgabe-Automaten abheben. Die Voraussetzung ist, dass Ihr Konto ausreichend Guthaben oder eine Kreditlinie aufweist. Am Geldausgabe-Automaten müssen Sie Ihre PIN eingeben. Der Geldbetrag der Bargeld-Auszahlung wird Ihrem Zahlungskonto zeitnah belastet.
Sollten Sie den Geldausgabe-Automaten einer anderen Bank im Inland nutzen, müssen Sie gewöhnlich ein Entgelt zahlen. Andere Banken im Inland zeigen Ihnen das Entgelt, das sie verlangt, im Automaten an. Sollten Sie den Geldausgabe-Automaten einer anderen Bank im Ausland nutzen, kann eine Bargeld-Auszahlung mit verschiedenen Kosten verbunden sein.
1.10 Gibt es die Möglichkeit, das Zahlungskonto zu überziehen?
Sie können mit uns vereinbaren, dass Sie Ihr Zahlungskonto überziehen dürfen. Das heißt: Sie dürfen Ihr Konto belasten, obwohl Ihr Zahlungskonto nicht ausreichend Guthaben aufweist. Man kann auch sagen: Wir räumen Ihnen eine Überziehungsmöglichkeit ein. Daher spricht man auch von einer eingeräumten Überziehungsmöglichkeit (auch: eingeräumte Kontoüberziehung, Dispositionskredit, Dispo oder Überziehungskredit).
Bei einer solchen Vereinbarung handelt es sich um ein Allgemein-Verbraucherdarlehen beziehungsweise um einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag (siehe hierzu auch unsere Informationen zum Verbraucherdarlehensvertrag). In diesem Vertrag legen wir mit Ihnen fest, bis zu welcher Höhe Sie Ihr Zahlungskonto überziehen dürfen. Zudem legen wir mit Ihnen fest, welche Zinsen und Entgelte wir Ihnen berechnen. Die Voraussetzung zum Abschluss eines Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrages ist Ihre Kreditwürdigkeit. Die Höhe der Überziehungsmöglichkeit orientiert sich meist an den regelmäßigen Zahlungen, die auf Ihrem Konto eingehen, zum Beispiel an der Höhe Ihres Gehalts.
Sollten Sie die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit überschreiten, können wir einen Zahlungsauftrag trotzdem ausführen. Meist können wir einschätzen, ob eine Überziehung Ihres Zahlungskontos in Ordnung ist. Man spricht dann von einer geduldeten Kontoüberziehung. Grundsätzlich haben Sie aber keinen Anspruch auf eine geduldete Kontoüberziehung. Das gilt auch, wenn wir mit Ihnen keine eingeräumte Überziehungsmöglichkeit vereinbart haben.
Alle Einzelheiten zur geduldeten Überziehung Ihres Zahlungskontos vereinbaren wir mit Ihnen im Zahlungskontovertrag.
1.11 Welche Kosten entstehen Ihnen für das Zahlungskonto und die Zahlungsdienste?
Für das Zahlungskonto, die Zahlungsdienste und gegebenenfalls die Bereitstellung der Debit-Zahlungskarte fallen jeweils bestimmte Kosten an. Die einzelnen Kosten finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die Zinsen für eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten und geduldete Kontoüberziehungen richten sich nach den Regelungen, die wir mit Ihnen in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten haben. Wir informieren Sie in regelmäßigen Abständen über die Höhe der Zinsen.
Alle fälligen Kosten und Zinsen werden Ihrem Zahlungskonto zum jeweiligen Rechnungsabschluss belastet.
1.12 Gibt es eine Vertragslaufzeit? Wie sind die Kündigungsbedingungen?
Wir schließen mit Ihnen den Zahlungskontovertrag (Zahlungsdiensterahmenvertrag) und damit verbundene Verträge zu Zahlungsdiensten für unbestimmte Zeit ab. Sie können den jeweiligen Vertrag jederzeit kündigen. Sie müssen keine Kündigungsfrist einhalten. Nur wir als Bank müssen eine Kündigungsfrist einhalten, wenn wir den jeweiligen Vertrag mit ihnen kündigen wollen. Diese beträgt mindestens zwei Monate.
Allerdings gilt: Bei einer außerordentlichen Kündigung (Kündigung aus wichtigem Grund) gibt es grundsätzlich keine Kündigungsfrist, weder für Sie noch für uns als Bank . Die Voraussetzungen für eine Kündigung aus wichtigem Grund sind: Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher kann nicht zugemutet werden, dass Sie am Vertrag festhalten. Oder uns als Bank kann nicht zugemutet werden, dass wir am Vertrag festhalten.
1.13 Wo stehen die einzelnen vertraglichen Regelungen?
Regelungen zu unseren Dienstleistungen in Verbindung mit einem Zahlungskonto beziehungsweise zu unseren Zahlungsdiensten finden Sie im Zahlungskontovertrag und in den einzelnen Verträgen zu den Zahlungsdiensten. Zudem finden Sie weitere Regelungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.14 Kann das Zahlungskonto vor Pfändungen geschützt werden?
Sie können von uns verlangen, dass wir Ihr Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto führen. Das gilt auch, wenn Ihr Zahlungskonto einen negativen Saldo aufweist. Bei einem negativen Saldo müssen Sie Ihr Zahlungskonto aber zukünftig auf Guthaben-Basis führen. Das heißt, dass Sie Ihr Konto zukünftig nicht mehr überziehen dürfen.
Bei einem Pfändungsschutzkonto besteht für Ihr Guthaben ein begrenzter Pfändungsschutz. Das heißt: Der Pfändungsschutz gilt nur für einen bestimmten Guthaben-Betrag, und zwar in Höhe eines pauschalen Freibetrags. Dieser sogenannte Sockelfreibetrag wird jährlich neu bestimmt. Sie können sich aber auch weitere pauschale Freibeträge bescheinigen lassen, die sich nach Ihren persönlichen Lebensumständen richten. Dazu gehört zum Beispiel die Anzahl der Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen müssen. Wenn Sie von einer Pfändung betroffen sind, können Sie das Guthaben Ihres Zahlungskontos in Höhe des Freibetrags noch nutzen.
Sie dürfen in Deutschland nur ein Pfändungsschutzkonto haben.
1.15 Was ist ein Basiskonto?
Im Zahlungskontengesetz ist das Basiskonto geregelt. Es soll Verbrauchern und Verbraucherinnen in Deutschland den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen: Keiner soll ohne Zahlungskonto sein. Für ein Basiskonto gelten die folgenden Besonderheiten:
- Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen einen Basiskontovertrag abschließen, wenn Sie zu den folgenden Personengruppen gehören: Personen, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten; Personen ohne festen Wohnsitz; asylsuchende Personen; geduldete Personen (Personen ohne Aufenthaltstitel, die nicht abgeschoben werden können). Die Personen dürfen kein anderes Zahlungskonto in Deutschland haben.
- Verbraucherinnen und Verbraucher können über ihr Basiskonto Aufträge über die oben erläuterten Zahlungsdienste erteilen (Bargeld-Einzahlungen, Bargeld-Auszahlungen, Überweisungen, SEPA-Basis-Lastschriften, Zahlungsvorgänge mit der Girocard (Debitkarte). Sie bekommen aber keine eingeräumte Überziehungsmöglichkeit. Das heißt: Sie können nicht mehr Geld abheben oder überweisen, als Guthaben auf Ihrem Zahlungskonto (Basiskonto) ist.
- Verbraucherinnen oder Verbraucher können den Basiskontovertrag jederzeit kündigen. Banken können den Basiskontovertrag nur kündigen, wenn das Zahlungskontengesetz dies erlaubt.
Ansonsten gilt wie bei einem normalen Zahlungskonto: Verbraucherinnen und Verbraucher können jederzeit verlangen, dass das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird.
2. Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde
Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? In diesem Teil informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.
2.1 Kundenbeschwerden
Sie können Ihre Beschwerde über verschiedene Wege bei uns melden:
• persönlich bei Ihrer Beraterin/Ihrem Berater oder in einer Niederlassung der
Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG
• telefonisch bei Ihrer Beraterin/Ihrem Berater
• per E-Mail an: Beschwerden@hal-privatbank.com
• schriftlich an: Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG
Beschwerdemanagement
Kaiserstraße 24
D-60311 Frankfurt am Main
Weitere Informationen zum Thema Beschwerde finden Sie im Internet unter www.hal-privatbank.com/rechtliche-hinweise.
2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung
Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden? Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Als Bank nehmen wir am Streitbeilegungsverfahren der folgenden Verbraucher-Schlichtungsstelle teil: Ombudsmann der privaten Banken. Dort können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Dieser kümmert sich um Ihre Beschwerde: Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Unternehmen.
Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des Ombudsmann-Verfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gern zur Verfügung. Sie können diese aber auch im Internet einsehen: auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. unter www.bankenverband.de.
Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.
Adresse: Ombudsmann der privaten Banken
Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Fax: 030 1663-3169
E-Mail: schlichtung@bdb.de
3 Beschreibung über die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.
Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde:
• Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können.
Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.
• Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können.
Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient werden können.
• Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein.
Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.
• Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistiven Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text.
Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen Standards für die Nutzung von assistiven Technologien einhalten, zum Beispiel Standards zur technischen Struktur und zur Kennzeichnung der Webinhalte.
Wir sind bemüht mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG zu erfüllen, indem wir diese Prinzipien anwenden und bestmöglich umsetzen.
3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistungen
Aktuell ist das reine Ausführungsgeschäft bei uns nicht digital verfügbar. Das heißt, dass Sie uns Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nicht über das Internet oder eine Banking-App übermitteln können. Um Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten zu übermitteln steht Ihnen Ihr persönlicher Berater, Ihre persönliche Beraterin telefonisch oder im persönlichen Gespräch jederzeit gerne zur Verfügung.
Im Übrigen sind das die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstlungen im beratungsfreien Geschäft:
- Hilfestellung bei der Orientierung und Kommunikation vor Ort, z. B. durch persönliche Begleitung innerhalb der Filiale, klar strukturierte Gesprächsführung und einfache Sprache.
- Unterstützung bei der inhaltlichen Erschließung komplexer Informationen, insbesondere für seh- oder hörbehinderte Kunden.
- Bereitstellung von Hilfsmitteln, wie Ausdrucke in vergrößerter Schrift oder bei Bedarf digitale Vorlesehilfen.
- Flexibilität in der Gesprächsführung: auf Wunsch telefonische Beratung oder – falls möglich – ein Hausbesuch.
3.2 Barrierefreiheit dieser Information
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:
- Wir stellen Ihnen diese Information über verschiedene Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung, und zwar über die folgenden sensorischen Kanäle:
- persönliche Aushändigung durch einen Mitarbeiter der Bank,
- Vorlesen lassen durch einen Berater,
- Webseite der Bank
- Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.
- Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung in dem Format Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 15pt und Hervorhebung von wichtigen Textpassagen möglichst benutzerfreundlich gewählt worden sind. Es wird darauf geachtet, einen ausreichenden Kontrast zwischen Schrift- und Hintergrundfarbe zu gewährleisten. Bei dieser Information steht schwarze Schrift auf weißem Hintergrund.
3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen:
- Die Dokumente sind wahrnehmbar. Das heißt: die Darstellung ist zugänglicher ausgestaltet. Neben dem Lesen auf dem Bildschirm - mit veränderbarer Schriftgröße – können die Dokumente vorgelesen werden, wobei der Verbraucher hierbei die Lautstärke anpassen kann
- Die Dokumente haben das Dateiformat PDF, bzw. sind web-basiert. Dieses Format kann in andere Formate überführt werden. So stehen Ihnen die Dokumente über mehrere sensorische Kanäle zur Verfügung.
Einzelne Dokumente wie Kontoauszüge, Abrechnungen oder Informationsblätter sind derzeit technisch noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Um dennoch den Zugang sicherzustellen, bieten wir folgende Unterstützung an:
- Persönliche Erläuterung durch den Berater, telefonisch oder vor Ort.
- Bereitstellung in Großdruck oder bei Verfügbarkeit in einem digitalen Format.
Unsere Mitarbeitenden sind geschult, individuelle Bedarfe zu erkennen und Kunden aktiv Unterstützung anzubieten.
4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unsere Dienstleistung? In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.
Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Die MLBF überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bank werden von der MLBF überwacht.
Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns als Wirtschaftsakteur einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).
In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)
Die Adresse der MLBF lautet:
Adresse: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.
Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte überprüfen Sie die markierten Felder.
Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte überprüfen Sie die markierten Felder.