Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem

Die Hauck Aufhäuser Lampe will "gemeinsam Zeichen setzen". Dies bedeutet richtungsweisend zu agieren. Wir unterstützen aktiv die nationalen und internationalen Bemühungen zur Bekämpfung von Bestechung, Korruption, Geldwäsche und Finanzierung terroristischer und anderer krimineller Aktivitäten.

Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG @WARD ist ein unabhängiges Hinweisgebersystem der HAL-Gruppe in ihrer gesamt gültigen Institutsstruktur. @Ward wurde von uns implementiert, um illegalen und unethischen Geschäftspraktiken entgegen zu wirken. Die Hauck Aufhäuser Lampe AG toleriert keine Bestechung und andere Form der Korruption seiner Mitarbeiter sowie Geschäftspartner sei es in Gestalt der Annahme oder Gewährung unlauterer Vorteile.

Hauck Aufhäuser Lampe duldet keine Form der Diskriminierung, Belästigung, Bedrohung oder missbräuchliches Verhalten am Arbeitsplatz.

Bei der Prävention und Verfolgung solchen Fehlverhaltens sind wir insbesondere auch auf Ihre Mithilfe angewiesen. In einer Vielzahl von Fällen haben Hinweise von Mitarbeitern, Kunden oder Dritten zur Aufdeckung und Verfolgung von entsprechendem Fehlverhalten geführt.

Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG @WARD wurde entwickelt, um Hinweise bezüglich folgender Themen aufzunehmen, welche im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit unseres Hauses stehen:

  • Mobbing
  • Bestechung/Korruption
  • Untreue/Unterschlagung
  • Verstöße gegen Richtlinien/Vorschriften
  • Interessenkonflikte
  • Diskriminierung
  • Betrug
  • Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung
  • Embargo-/Sanktionsverstöße
  • Gesundheit/Sicherheit/Umwelt
  • Sexuelle Belästigung und Übergriffe
  • Fehlverhalten
  • Diebstahl
  • Steuerstraftaten
  • Manipulation von Handelsgeschäften/Insidervergehen
  • Kartellrechts-/Wettbewerbsverstöße
  • Bilanzmanipulation
  • Andere erhebliche Verstöße

Wenn Sie uns einen Verstoß mitteilen wollen, dann können Sie dies hier tun.

Falls Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung oder einer Wertpapiernebendienstleistung i. S. d. § 67 Abs. 1 WpHG abgeben möchten, wenden Sie sich bitte an das entsprechende Postfach:

Falls Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Verwaltung oder Verwahrung Ihrer Krypto-Assets haben, wenden Sie sich bitte an eins der folgenden Postfächer:

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