Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Informationen zu unseren Bankdienstleistungen in einfacher Sprache
Seit dem 28.06.2025 gibt es ein neues Gesetz. Es heißt Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses Gesetz sorgt dafür, dass Produkte und Dienstleistungen von Banken und anderen Unternehmen für alle Menschen leicht zugänglich sind. Das bedeutet, dass alle Menschen Produkte und Dienstleistungen möglichst einfach nutzen können. Das Ziel ist, dass alle Menschen selbständig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Das gilt vor allem für Produkte und Dienstleistungen, die man im Internet erwerben und nutzen kann.
Hier erklären wir Ihnen in einfacher Sprache, welche Bankdienstleistungen wir Ihnen als Privatkunde anbieten. Sie erfahren, was die Dienstleistung ist, wie sie funktioniert und wie Sie sie nutzen können. Wir erklären auch wichtige Begriffe, damit Sie unsere Dienstleistungen besser verstehen.
Bitte beachten Sie: Diese Informationen erfüllen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (§ 14 Absatz 1 Nummer 2 BFSG). Sie sollen Ihnen unsere Bankdienstleistungen in einfacher Sprache erklären. Wir geben uns große Mühe, unsere Dienstleistungen möglichst richtig darzustellen. Manchmal kann die Beschreibung aber ein bisschen von der tatsächlichen Dienstleistung abweichen. Diese Informationen sind deshalb nicht rechtlich verbindlich. Nur Ihre Vertragsunterlagen sind rechtlich verbindlich.