Simon Seiter
Head of Digital Assets
Hauck Aufhäuser Lampe hat als eine der ersten Anbieter im Markt die vorläufige Erlaubnis zur Registrierung von Kryptowertpapieren und –fondsanteilen erhalten. Damit bieten wir als erste im Markt die Begebung auf einer Blockchain an.
Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG)
Bis zur Verabschiedung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere wurden Wertpapiere in Deutschland immer noch auf Papier begeben. Um hier den nächsten Evolutionsschritt zu gehen, wurde das Gesetz basierend auf Initiativen im Markt entwickelt und hat dabei nicht nur die „Dematerialisierung“ von Wertpapieren ermöglicht, sondern ist sogar einen Schritt darüber hinaus gegangen: Bereits heute können in Deutschland Wertpapiere und Fondsanteile auf einer Blockchain als Token begeben werden.
Bei den Instrumenten handelt es sich regulatorisch um herkömmliche Wertpapiere und Fondsanteile mit allen bekannten Rechten und Pflichten, die allerdings nicht in Papierform, sondern in Form eines Tokens begeben werden. Insbesondere bei Kryptofondsanteilen besteht die Anforderung, dass die Verwahrung und Registerführung aus einer Hand erfolgen muss. Als bereits regulierte Verwahrstelle sind wir bei Hauck Aufhäuser Lampe einer der wenigen Anbieter am Markt, die Kryptofondsanteile begeben können.
Als reguliertes Deutsches Finanzinstitut bieten wir nicht nur singuläre Dienstleistungen wie die Kryptowertpapierregisterführung an, sondern einen regulierten Gesamtprozess mit allen notwendigen Lizenzen und Infrastrukturen.
Als Bank decken wir im klassischen Geschäft sowohl die Wertpapierabwicklung als auch den Zahlungsverkehr ab. Darüber hinaus sind in unserer depotführenden Stelle alle Folgeprozesse für Institutionelle Investoren bereits vorhanden.
Als Kryptoverwahrer haben wir die Erlaubnis zur Verwahrung von nativen Kryptowerten. Darüber hinaus können wir auch neu begebenen Kryptowertpapiere und -fondsanteile reguliert verwahren und bestehende Anbindungen an die Bank nutzen. Ein so genanntes „Self Custody“, welches mit erheblichen Risiken verbunden wäre, ist somit nicht notwendig.
Hauck Aufhäuser Lampe führt ein Kryptowertpapierregister im Sinne des Gesetzes für elektronische Wertpapiere (eWpG). Die niedergelegten Emissionsbedinungen der eingetragenen Emissionen finden Sie unter folgendem Link.*
*Auf Veranlassung des Emittenten kann der Zugang zu den Emissionsbedingungen gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 eWpG beschränkt werden.
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