Reines Ausführungsgeschäft

Information für Verbraucher

nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

 

Liebe Kundin / lieber Kunde,

Sie haben Fragen zum reinen Ausführungsgeschäft beziehungsweise zu unseren Dienstleistungen, die damit verbunden sind? Hier möchten wir Ihre möglichen Fragen beantworten.

Mit dieser Information erfüllen wir die Anforderungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Alle Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Das Ziel ist, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.

Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen das reine Ausführungsgeschäft beziehungsweise unsere Dienstleistungen im reinen Ausführungsgeschäft zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.

Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:

  • Teil 1 enthält konkrete Informationen. Hier erläutern wir Ihnen das reine Ausführungsgeschäft beziehungsweise unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem reinen Ausführungsgeschäft.
  • Die Teile 2, 3 und 4 enthalten allgemeine Informationen.
  • Sie sind mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden? In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.
  • Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG erfüllen? In Teil 3 informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen.
  • Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? In Teil 4 informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können. Sie finden hier Angaben über die zuständige Marktüberwachungsbehörde.

Ihre Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG

Inhaltsverzeichnis

1  Erläuterung unserer Dienstleistungen

1.1    Was ist das reine Ausführungsgeschäft?

1.2    Was sind Finanzinstrumente beziehungsweise nichtkomplexe Finanzinstrumente?

1.3    Wie ist der Ablauf des reinen Ausführungsgeschäfts?

1.4    Wie erfolgt die Ausführung von Aufträgen über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten? 

1.4.1. Festpreisgeschäft

1.4.2. Kommissionsgeschäft 

1.4.3. Abschlussvermittlung

1.4.4. Anlagevermittlung

1.5    Was passiert nach der Ausführung von Aufträgen über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten?

1.6    Welche Kosten entstehen Ihnen beim reinen Ausführungsgeschäft?

1.7    Depotvertrag: Gibt es eine bestimmte Vertragslaufzeit? Wie sind die Kündigungsbedingungen?  6

1.8    Depotvertrag: Gibt es ein Widerrufsrecht?

2       Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde

2.1    Kundenbeschwerden

2.2    Außergerichtliche Streitschlichtung

3      Beschreibung über die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

3.1    Barrierefreiheit der Dienstleistungen

3.2    Barrierefreiheit dieser Information

3.3    Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen

4  Zuständige Marktüberwachungsbehörde

 

1  Erläuterung unserer Dienstleistungen

In diesem Teil erläutern wir Ihnen das reine Ausführungsgeschäft beziehungsweise unsere Dienstleistungen, die damit verbunden sind. Wir informieren Sie über die wesentlichen Merkmale und die Funktionsweise des reinen Ausführungsgeschäfts.

1.1  Was ist das reine Ausführungsgeschäft?

Beim reinen Ausführungsgeschäft geht es um den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten (siehe 1.2).

Konkret geht es beim reinen Ausführungsgeschäft darum: Sie selbst entscheiden, wie Sie Ihr Vermögen anlegen wollen. Das heißt, Sie geben uns Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten.

Der Name reines Ausführungsgeschäft sagt schon: Wenn Sie uns einen Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten geben, führen wir diesen Auftrag nur aus. Wir beraten Sie vorher nicht und überprüfen auch nicht, ob Sie typische Risiken einschätzen können.

Deshalb können Sie im reinen Ausführungsgeschäft nur einfache Finanzinstrumente kaufen: sogenannte nichtkomplexe Finanzinstrumente (siehe 1.2). Verkaufen können Sie aber alle Finanzinstrumente, die wir für Sie verwahren.

1.2  Was sind Finanzinstrumente beziehungsweise nichtkomplexe Finanzinstrumente?

Der Begriff Finanzinstrumente kommt in Gesetzen im Bereich der Banken vor. Er kommt zum Beispiel im Wertpapierhandelsgesetz vor.

Zu den Finanzinstrumenten gehören:

  • Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine
  • Anteile an Investmentfonds
  • Derivate

Nichtkomplexe Finanzinstrumente sind oft einfacher zu verstehen. Sie haben eine klare Struktur und verständlichere Risiken. Nichtkomplexe Finanzinstrumente sind zum Beispiel bestimmte Aktien, Anleihen und einfache Investmentfonds. Es gibt gesetzliche Kriterien, nach denen wir bewerten, welche Finanzinstrumente nichtkomplex sind.

1.3  Wie ist der Ablauf des reinen Ausführungsgeschäfts?

Für das reine Ausführungsgeschäft benötigen Sie zunächst ein Depot und ein Verrechnungskonto.

Ein Depot ist ein besonderes Bankkonto. In Ihrem Depot verwahren wir Ihre Finanzinstrumente. Zu einem Depot gehört auch ein Verrechnungskonto. Über Ihr Verrechnungskonto buchen wir alle Geldbeträge. Oft dient ein Zahlungskonto (auch: Girokonto) als Verrechnungskonto.

Wenn Sie ein Depot und ein Verrechnungskonto bei uns eröffnet haben, können Sie uns mit dem Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten beauftragen. Ihre Aufträge können Sie uns auf verschiedenen Wegen übermitteln: persönlich in der Filiale, bei einem Besuch bei Ihnen zu Hause, postalisch oder per Telefon.

Im reinen Ausführungsgeschäft bekommen Sie keine Beratung von uns. Wir prüfen auch nicht, ob Sie die typischen Risiken der Finanzinstrumente, die Sie kaufen wollen, einschätzen können. Alle Entscheidungen treffen Sie selbst. Sie müssen also eigenverantwortlich sicherstellen, dass Sie die Funktionsweise und die Risiken der Finanzinstrumente gut verstehen.

Bevor wir Ihren Auftrag annehmen, bekommen Sie von uns gewöhnlich eine Kosteninformation. Sie enthält einen Überblick über die Kosten und Folgekosten, die voraussichtlich mit dem Kauf und Verkauf eines Finanzinstruments verbunden sind. Die Kosteninformation enthält gegebenenfalls auch die Information, dass wir von Dritten eine Zahlung im Zusammenhang mit dem Kauf eines Finanzinstruments bekommen. Das kann zum Beispiel eine Zahlung von einer Fondsgesellschaft sein. Die Kosteninformation heißt Ex-ante-Kostenausweis.

1.4 Wie erfolgt die Ausführung von Aufträgen über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Ihre Aufträge über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten bei uns ausgeführt werden: Im reinen Ausführungsgeschäft unterscheidet man das Festpreisgeschäft (siehe 1.4.1), das Kommissionsgeschäft (siehe (1.4.2), die Abschlussvermittlung (siehe 1.4.3) und die Anlagevermittlung (siehe 1.4.4).

1.4.1  Festpreisgeschäft

Bei einem Festpreisgeschäft schließen Sie mit uns einen Kaufvertrag über ein bestimmtes Finanzinstrument ab. Der Preis ist dabei fest oder bestimmbar. Das heißt: Entweder ist der Preis genau festgelegt (fest) oder er kann nach klaren Kriterien berechnet werden (bestimmbar).

1.4.2 Kommissionsgeschäft

Bei einem Kommissionsgeschäft treten wir in unserem Namen, aber für Ihre Rechnung (auf Ihre Kosten) gegenüber anderen Marktteilnehmern auf. Das können zum Beispiel Anbieter von Finanzinstrumenten sein. Kommt es zu einem Geschäft mit einem anderen Marktteilnehmer, führt dieser Ihren Auftrag aus.

1.4.3  Abschlussvermittlung

Bei einer Abschlussvermittlung handeln wir in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung gegenüber Anbietern von Finanzinstrumenten. Sie schließen durch unsere Hilfe einen Vertrag mit dem Anbieter ab.

1.4.4  Anlagevermittlung

Bei einer Anlagevermittlung leiten wir als Bote einen Auftrag von Ihnen an einen Anbieter von Finanzinstrumenten weiter. Sie schließen dann selbst einen Vertrag mit dem Anbieter ab.

1.5  Was passiert nach der Ausführung von Aufträgen über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten?

Wenn ein Auftrag von Ihnen ausgeführt wurde, bekommen Sie eine Wertpapier-Abrechnung. In der Wertpapier-Abrechnung finden Sie wesentliche Informationen über die Ausführung Ihres Auftrags. Wenn der Auftrag nicht ausgeführt werden konnte, informieren wir Sie darüber zeitnah.

Bei einem Kauf buchen wir die Finanzinstrumente in Ihr Depot ein. Bei einem Verkauf buchen wir sie aus. Gleichzeitig verbuchen wir eine Belastung oder eine Gutschrift auf Ihrem Verrechnungskonto: Kaufen Sie Finanzinstrumente, belasten wir den Kaufpreis Ihrem Verrechnungskonto. Verkaufen Sie Finanzinstrumente, schreiben wir den Verkaufserlös Ihrem Verrechnungskonto gut (eventuell müssen wir dabei Steuern einbehalten). Kosten, die beim Kauf oder Verkauf entstanden sind, belasten wir Ihrem Verrechnungskonto.

Eventuell entspricht die Währung des Finanzinstruments nicht der Währung Ihres Verrechnungskontos. Dann nehmen wir eine Währungsumrechnung vor. Ein Beispiel: Das Finanzinstrument wird in US-Dollar gehandelt. Ihr Verrechnungskonto wird aber in Euro geführt. Dann rechnen wir den US-Dollar-Betrag in Euro um. So können wir den Betrag auf Ihrem Verrechnungskonto verbuchen oder belasten.

Sie bekommen regelmäßig von uns Informationen darüber, welche Finanzinstrumente wir für Sie in Ihrem Depot verwahren und verwalten.

Zudem bekommen Sie jedes Jahr von uns eine Übersicht über alle Kosten, die Ihnen im vergangenen Jahr tatsächlich beim reinen Ausführungsgeschäft entstanden sind. Diese Kostenübersicht heißt Ex-post-Kostenausweis.

Wir sorgen dafür, dass Ihnen Erträge aus Ihren Finanzinstrumenten gutgeschrieben werden, zum Beispiel Zinsen oder Dividenden. Wenn wir Aktien für Sie verwahren, unterstützen wir Sie dabei, dass Sie Ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft ausüben können.

Alle Einzelheiten vereinbaren wir mit Ihnen bei Konto- und Depoteröffnung.

1.6  Welche Kosten entstehen Ihnen beim reinen Ausführungsgeschäft?

Beim reinen Ausführungsgeschäft fallen verschiedene Kosten an, die Sie beachten sollten. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Ausführung Ihrer Aufträge, für die Depotführung oder für eine Währungsumrechnung (siehe 1.5).

Informationen zu den einzelnen Kosten finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

1.7  Depotvertrag: Gibt es eine bestimmte Vertragslaufzeit? Wie sind die Kündigungsbedingungen?

Wir schließen den Depotvertrag mit Ihnen auf unbestimmte Zeit ab. Sie können den Vertrag jederzeit kündigen. Dabei müssen Sie keine Kündigungsfrist einhalten. Für uns als Bank gilt gewöhnlich eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten.

1.8  Depotvertrag: Gibt es ein Widerrufsrecht?

Sie können den Depotvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das gilt aber nur, wenn der Vertrag als Fernabsatz-Geschäft, also zum Beispiel über das Internet oder über Telefon, oder als Außer-Haus-Geschäft abgeschlossen wurde. Dann bekommen Sie von uns bestimmte gesetzliche Informationen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Sie den Vertrag abgeschlossen haben und alle gesetzlichen Informationen hierzu bekommen haben. Nur wenn ein Widerrufsrecht besteht, bekommen Sie von uns vor dem Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung.

Bitte beachten Sie: Beim Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten besteht gewöhnlich kein Widerrufsrecht. Es gibt aber Ausnahmen. Nur wenn Ihnen ausnahmsweise ein Widerrufsrecht zusteht, bekommen Sie von uns vor dem Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung.

2.  Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde

Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? In diesem Teil informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.

2.1  Kundenbeschwerden

Sie können Ihre Beschwerde über verschiedene Wege bei uns melden:

•           persönlich bei Ihrer Beraterin/Ihrem Berater oder in einer Niederlassung der

            Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG

•           telefonisch bei Ihrer Beraterin/Ihrem Berater

•           per E-Mail an:            Beschwerden@hal-privatbank.com

•           schriftlich an:            Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG

                                                Beschwerdemanagement

                                                Kaiserstraße 24

                                                D-60311 Frankfurt am Main

Weitere Informationen zum Thema Beschwerde finden Sie im Internet unter www.hal-privatbank.com/rechtliche-hinweise.

2.2  Außergerichtliche Streitschlichtung

Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden? Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Als Bank nehmen wir am Streitbeilegungsverfahren der folgenden Verbraucher-Schlichtungsstelle teil: Ombudsmann der privaten Banken. Dort können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Dieser kümmert sich um Ihre Beschwerde: Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Unternehmen.

Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des Ombudsmann-Verfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gern zur Verfügung. Sie können diese aber auch im Internet einsehen: auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. unter www.bankenverband.de.

Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.

Adresse:        Ombudsmann der privaten Banken

Geschäftsstelle

Postfach 04 03 07

10062 Berlin

Fax:                030 1663-3169

E-Mail:            schlichtung@bdb.de

3  Beschreibung über die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.

Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde:

• Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können.

Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.

•  Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können.

Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient werden können.

•   Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein.

Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.

•   Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistiven Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text.

Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen Standards für die Nutzung von assistiven Technologien einhalten, zum Beispiel Standards zur technischen Struktur und zur Kennzeichnung der Webinhalte.

Wir sind bemüht mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG zu erfüllen, indem wir diese Prinzipien anwenden und bestmöglich umsetzen.

3.1  Barrierefreiheit der Dienstleistungen

Aktuell ist das reine Ausführungsgeschäft bei uns nicht digital verfügbar. Das heißt, dass Sie uns Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nicht über das Internet oder eine Banking-App übermitteln können. Um Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten zu übermitteln steht Ihnen Ihr persönlicher Berater, Ihre persönliche Beraterin telefonisch oder im persönlichen Gespräch jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Im Übrigen sind das die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstlungen im beratungsfreien Geschäft:

  • Hilfestellung bei der Orientierung und Kommunikation vor Ort, z. B. durch persönliche Begleitung innerhalb der Filiale, klar strukturierte Gesprächsführung und einfache Sprache.
  • Unterstützung bei der inhaltlichen Erschließung komplexer Informationen, insbesondere für seh- oder hörbehinderte Kunden.
  • Bereitstellung von Hilfsmitteln, wie Ausdrucke in vergrößerter Schrift oder bei Bedarf digitale Vorlesehilfen.
  • Flexibilität in der Gesprächsführung: auf Wunsch telefonische Beratung oder – falls möglich – ein Hausbesuch.

3.2  Barrierefreiheit dieser Information

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:

  • Wir stellen Ihnen diese Information über verschiedene Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung, und zwar über die folgenden sensorischen Kanäle:
    • persönliche Aushändigung durch einen Mitarbeiter der Bank,
    • Vorlesen lassen durch einen Berater,
    • Webseite der Bank
  • Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.
  • Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung in dem Format Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 15pt und Hervorhebung von wichtigen Textpassagen möglichst benutzerfreundlich gewählt worden sind. Es wird darauf geachtet, einen ausreichenden Kontrast zwischen Schrift- und Hintergrundfarbe zu gewährleisten. Bei dieser Information steht schwarze Schrift auf weißem Hintergrund.

3.3  Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen:

  • Die Dokumente sind wahrnehmbar. Das heißt: die Darstellung ist zugänglicher ausgestaltet. Neben dem Lesen auf dem Bildschirm - mit veränderbarer Schriftgröße – können die Dokumente vorgelesen werden, wobei der Verbraucher hierbei die Lautstärke anpassen kann
  • Die Dokumente haben das Dateiformat PDF, bzw. sind web-basiert. Dieses Format kann in andere Formate überführt werden. So stehen Ihnen die Dokumente über mehrere sensorische Kanäle zur Verfügung.

Einzelne Dokumente wie Kontoauszüge, Abrechnungen oder Informationsblätter sind derzeit technisch noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Um dennoch den Zugang sicherzustellen, bieten wir folgende Unterstützung an:

  • Persönliche Erläuterung durch den Berater, telefonisch oder vor Ort.
  • Bereitstellung in Großdruck oder bei Verfügbarkeit in einem digitalen Format.

Unsere Mitarbeitenden sind geschult, individuelle Bedarfe zu erkennen und Kunden aktiv Unterstützung anzubieten.

4.  Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unsere Dienstleistung? In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.

Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).

Die MLBF überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bank werden von der MLBF überwacht.

Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns als Wirtschaftsakteur einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).

In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)

 

Die Adresse der MLBF lautet:

Adresse:        Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

                        Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“

                        Turmschanzenstraße 25

                        39114 Magdeburg

Telefon:         (0391) 567 4530

E-Mail:            MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.

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