Anlageberatung

Information für Verbraucher
nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Liebe Kundin / lieber Kunde,

Sie haben Fragen zur Anlageberatung beziehungsweise zu unseren Dienstleistungen, die damit verbunden sind? Hier möchten wir Ihre möglichen Fragen beantworten.

Mit dieser Information erfüllen wir die Anforderungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Alle Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Das Ziel ist, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.

Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen das reine Ausführungsgeschäft beziehungsweise unsere Dienstleistungen im reinen Ausführungsgeschäft zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.

Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:

  • Teil 1 enthält konkrete Informationen. Hier erläutern wir Ihnen das reine Ausführungsgeschäft beziehungsweise unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem reinen Ausführungsgeschäft.
  • Die Teile 2, 3 und 4 enthalten allgemeine Informationen.
  • Sie sind mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden? In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.
  • Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG erfüllen? In Teil 3 informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen.
  • Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? In Teil 4 informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können. Sie finden hier Angaben über die zuständige Marktüberwachungsbehörde.

Ihre Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG

Inhaltsverzeichnis

1. Erläuterung unserer Dienstleistungen

1.1  Was ist eine Anlageberatung?

1.2  Was sind Finanzinstrumente?

1.3  Wie ist der Ablauf der Anlageberatung?

1.4  Welche Kosten entstehen Ihnen bei der Anlageberatung?

1.5  Gibt es eine Vertragslaufzeit?

1.6  Gibt es ein Widerrufsrecht?

2. Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde

2.1    Kundenbeschwerden

2.2    Außergerichtliche Streitschlichtung

3. Beschreibung über die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

3.1    Barrierefreiheit der Dienstleistungen

3.2    Barrierefreiheit dieser Information

3.3    Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen

4.  Zuständige Marktüberwachungsbehörde

 

1.  Erläuterung unserer Dienstleistungen

In diesem Teil erläutern wir Ihnen die Anlageberatung beziehungsweise unsere Dienstleistungen, die damit verbunden sind.  Wir informieren Sie über die wesentlichen Merkmale und die Funktionsweise der Portfolioverwaltung.

1.1  Was ist Anlageberatung?

In der Anlageberatung geben wir Ihnen Empfehlungen zu Finanzinstrumenten.

Es gibt die folgenden Optionen:

  • Kaufen: Wir empfehlen Ihnen, ein Finanzinstrument zu kaufen.
  • Verkaufen: Wir empfehlen Ihnen, ein Finanzinstrument zu verkaufen.
  • Halten: Wir empfehlen Ihnen, ein Finanzinstrument nicht zu verkaufen (sondern weiter zu halten).
  • Nicht kaufen: Wir empfehlen Ihnen, ein Finanzinstrument nicht zu kaufen.

Im Rahmen der Anlageberatung beachten wir Ihre finanzielle Situation und Ihre persönlichen Vorstellungen. Mit jeder Beratung erhalten Sie von uns eine Geeignetheitserklärung. Das ist ein Dokument, in dem wir erklären, wie unsere Empfehlung zu Ihnen passt.

Am Ende entscheiden Sie selbst, ob Sie unserer Empfehlung folgen möchten.

Bitte beachten Sie: Unsere Empfehlung gilt nur zum Zeitpunkt der Beratung. Wir überprüfen die Empfehlung später nur, wenn wir das vorher mit Ihnen vereinbart haben. Wenn Sie Finanzinstrumente gekauft haben, müssen Sie deren Entwicklung also selbst beobachten.

1.2  Was sind Finanzinstrumente

Der Begriff Finanzinstrumente kommt in Gesetzen im Bereich der Banken vor. Er kommt zum Beispiel im Wertpapierhandelsgesetz vor. Zu den Finanzinstrumenten gehören:

  • Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine
  • Anteile an Investmentfonds
  • Derivate

1.3  Wie ist der Ablauf der Anlageberatung?

Die Anlageberatung umfasst meist vier Schritte:

  1. Terminvereinbarung: Sie vereinbaren mit uns einen Termin für ein Beratungsgespräch. Den Termin können Sie in einer Filiale, telefonisch oder online vereinbaren. Das Gespräch findet persönlich in der Filiale, bei Ihnen zu Hause oder telefonisch statt
  2. Informationssammlung: Für die Anlageberatung brauchen wir bestimmte Angaben von Ihnen. Und zwar fragen wir Sie nach bestimmten persönlichen Daten und Ihren Wünschen zur Anlage Ihres Vermögens. Das ist gesetzlich vorgeschrieben: Ohne Ihre Angaben dürfen wir Sie nicht beraten. Ihre Angaben helfen uns, Ihre Interessen und Bedürfnisse zu verstehen.

Die folgenden Angaben benötigen wir von Ihnen:

  • Finanzielle Verhältnisse (Was ist Ihr Einkommen? Was sind Ihre Ausgaben? Was ist Ihr Vermögen?)
  • Verlusttragfähigkeit (Welche finanziellen Verluste könnten Sie tragen?)
  • Anlageziele (Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen? Zum Beispiel: langfristiger Vermögensaufbau)
  • Anlagehorizont (Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen?)
  • Risikobereitschaft (Welche finanziellen Risiken wollen Sie eingehen? Zum Beispiel: Wertschwankungen, Verluste)
  • Nachhaltigkeitspräferenzen (Sollen Kriterien der Nachhaltigkeit bei der Anlage Ihres Vermögens berücksichtigt werden? Zum Beispiel: Investitionen, die zur Erreichung eines Umweltziels beitragen)
  • Erfahrungen und Kenntnisse in der Anlage von Vermögen in Finanzinstrumenten / Erfahrungen und Kenntnisse mit Dienstleistungen in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

3.  Empfhlunge: Auf der Grundlage Ihrer Angaben geben wir Ihnen Empfehlungen zu Finanzinstrumenten. Wir geben Ihnen eine Empfehlung aber nur dann, wenn diese zu Ihren Angaben passt.

Sie bekommen von uns Informationen über die empfohlenen Finanzinstrumente, mündlich oder durch Informationsblätter. Beispiele für Informationsblätter sind das Produktinformationsblatt für Aktien und Anleihen oder Basisinformationsblätter für Investmentfonds.

4.  Dokumentation: Im letzten Schritt bekommen Sie eine schriftliche Zusammenfassung zu unserer Empfehlung, die Geeignetheitserklärung. Diese Zusammenfassung umfasst unsere Empfehlung und eine Erklärung, wie diese zu Ihnen passt.

Am Ende entscheiden Sie selbst, ob Sie unserer Empfehlung folgen möchten.

1.4  Welche Kosten entstehen Ihnen bei der Anlageberatung?

Für eine Anlageberatung zahlen Sie keine Entgelte an uns. Jedoch sind mit dem Kauf, dem Halten und dem Verkauf eines Finanzinstruments Kosten und Folgekosten verbunden. Sie bekommen von uns gewöhnlich eine Kosteninformation. Sie enthält einen Überblick über die anfallenden Kosten. Die Kosteninformation enthält gegebenenfalls auch die Information, dass wir von Dritten eine Zahlung im Zusammenhang mit dem Kauf eines Finanzinstruments bekommen. Das kann zum Beispiel eine Zahlung von einer Fondsgesellschaft sein.

 

1.5  Gibt es eine Vertragslaufzeit?

Bei der Anlageberatung gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Sie endet mit der Empfehlung und der Aushändigung der Geeignetheitserklärung.

1.6  Gibt es ein Widerrufsrecht?

Sie können die Anlageberatung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das gilt aber nur, wenn der Vertrag als Fernabsatz-Geschäft, also zum Beispiel über das Internet oder über Telefon, oder als Außer-Haus-Geschäft abgeschlossen wurde. Dann bekommen Sie von uns bestimmte gesetzliche Informationen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Sie den Vertrag abgeschlossen haben und alle gesetzlichen Informationen hierzu bekommen haben. Nur wenn ein Widerrufsrecht besteht, bekommen Sie von uns vor dem Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung.

Bitte beachten Sie: Beim Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten besteht gewöhnlich kein Widerrufsrecht. Es gibt aber Ausnahmen. Nur wenn Ihnen ausnahmsweise ein Widerrufsrecht zusteht, bekommen Sie von uns vor dem Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung.

2.   Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde

Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? In diesem Teil informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.

2.1  Kundenbeschwerden

Sie können Ihre Beschwerde über verschiedene Wege bei uns melden:

•           persönlich bei Ihrer Beraterin/Ihrem Berater oder in einer Filiale der

            Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG

•           telefonisch bei Ihrer Beraterin/Ihrem Berater

•           per E-Mail an:            Beschwerden@hal-privatbank.com

•           schriftlich an:            Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG

                                               Beschwerdemanagement

                                               Kaiserstraße 24

                                               D-60311 Frankfurt am Main

 

Weitere Informationen zum Thema Beschwerde finden Sie im Internet unter www.hal-privatbank.com/rechtliche-hinweise.

2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung

Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden? Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Als Bank nehmen wir am Streitbeilegungsverfahren der folgenden Verbraucher-Schlichtungsstelle teil: Ombudsmann der privaten Banken. Dort können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Dieser kümmert sich um Ihre Beschwerde: Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Unternehmen.

Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des Ombudsmann-Verfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gern zur Verfügung. Sie können diese aber auch im Internet einsehen: auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. unter www.bankenverband.de.

Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.

Adresse:        Ombudsmann der privaten Banken

Geschäftsstelle

Postfach 04 03 07

10062 Berlin

Fax:                030 1663-3169

E-Mail:            schlichtung@bdb.de

 

 

3.  Beschreibung über die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.

Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde:

• Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können.

Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.

•   Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können.

Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient werden können.

•   Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein.

Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.

•   Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistiven Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text.

Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen Standards für die Nutzung von assistiven Technologien einhalten, zum Beispiel Standards zur technischen Struktur und zur Kennzeichnung der Webinhalte.

Wir sind bemüht mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG zu erfüllen, indem wir diese Prinzipien anwenden und bestmöglich umsetzen.

3.1  Barrierefreiheit der Dienstleistungen

Aktuell ist das reine Ausführungsgeschäft bei uns nicht digital verfügbar. Das heißt, dass Sie uns Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nicht über das Internet oder eine Banking-App übermitteln können.

Um Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten zu übermitteln steht Ihnen Ihr persönlicher Berater telefonisch oder im persönlichen Gespräch jederzeit gerne zur Verfügung.

Im Übrigen sind das die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstlungen in der Anlageberatung:

  • Hilfestellung bei der Orientierung und Kommunikation vor Ort, z. B. durch persönliche Begleitung innerhalb der Filiale, klar strukturierte Gesprächsführung und einfache Sprache.
  • Unterstützung bei der inhaltlichen Erschließung komplexer Informationen, insbesondere für seh- oder hörbehinderte Kunden.
  • Bereitstellung von Hilfsmitteln, wie Ausdrucke in vergrößerter Schrift oder bei Bedarf digitale Vorlesehilfen.
  • Flexibilität in der Gesprächsführung: auf Wunsch telefonische Beratung oder – falls möglich – ein Hausbesuch.

3.2  Barrierefreiheit dieser Information

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:

  • Wir stellen Ihnen diese Information über verschiedene Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung, und zwar über die folgenden sensorischen Kanäle:
    • persönliche Aushändigung durch einen Mitarbeiter der Bank,
    • Vorlesen lassen durch einen Berater,
    • Webseite der Bank
  • Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.
  • Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung in dem Format Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 15pt und Hervorhebung von wichtigen Textpassagen möglichst benutzerfreundlich gewählt worden sind. Es wird darauf geachtet, einen ausreichenden Kontrast zwischen Schrift- und Hintergrundfarbe zu gewährleisten. Bei dieser Information steht schwarze Schrift auf weißem Hintergrund.

3.3  Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen:

  • Die Dokumente sind wahrnehmbar. Das heißt: die Darstellung ist zugänglicher ausgestaltet. Neben dem Lesen auf dem Bildschirm - mit veränderbarer Schriftgröße – können die Dokumente vorgelesen werden, wobei der Verbraucher hierbei die Lautstärke anpassen kann
  • Die Dokumente haben das Dateiformat PDF bzw. sind web-basiert. Dieses Format kann in andere Formate überführt werden. So stehen Ihnen die Dokumente über mehrere sensorische Kanäle zur Verfügung.

Einzelne Dokumente wie Kontoauszüge, Abrechnungen oder Informationsblätter sind derzeit technisch noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Um dennoch den Zugang sicherzustellen, bieten wir folgende Unterstützung an:

  • Persönliche Erläuterung durch den Berater, telefonisch oder vor Ort.
  • Bereitstellung in Großdruck oder bei Verfügbarkeit in einem digitalen Format.

Unsere Mitarbeitenden sind geschult, individuelle Bedarfe zu erkennen und Kunden aktiv Unterstützung anzubieten.

4.  Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unsere Dienstleistung? In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.

Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).

Die MLBF überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bank werden von der MLBF überwacht.

Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns als Wirtschaftsakteur einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).

In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)

 

Die Adresse der MLBF lautet:

Adresse:        Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

                        Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“

                        Turmschanzenstraße 25

                        39114 Magdeburg

Telefon:         (0391) 567 4530

E-Mail:            MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.

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