21 Oaks Capital und Hauck & Aufhäuser Innovative Capital starten Web3-Spezial-AIF
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21 Oaks Capital und Hauck & Aufhäuser Innovative Capital starten Web3-Spezial-AIF

Presseinformation

04. April 2023

Lesezeit: 3 Minuten

Presseinformation

Düsseldorf/Frankfurt am Main, 04.04.2023 – 21 Oaks Capital GmbH startet gemeinsam mit Hauck & Aufhäuser Innovative Capital Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH den DigitalAssets-Fonds „21 Oaks Blockchain Horizon“. Dabei handelt es sich um einen aktiv gemanagten Fonds, der für langfristig orientierte Anleger als „Buy and Hold“-Strategie entwickelt wurde. Der Anlagehorizont liegt bei fünf Jahren. Der Fonds investiert dafür in ausgewählte digitale Token, die auf zukünftige industrielle Anwendungen der Blockchain Technologie fokussiert sind.

Dabei verfolgt der Fonds einen „Pure Alpha“-Ansatz und orientiert sich nicht an einer Benchmark oder einem Index. Ein eigens entwickeltes Scoringmodell, das GVCW-Modell, unterstützt die Auswahl der in das Portfolio aufzunehmenden Token. Zum Fondsstart sind bis zu zehn Token im Portfolio enthalten, darunter auch das Protokoll Polygon. Auf dieser Blockchain emitierte Siemens jüngst ihre erste digitale Anleihe.

Mit unserem Produkt möchten wir professionellen und semi-professionellenAnlegern die Möglichkeit bieten, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum durch ein Engagement an den internationalen Blockchain- und Kryptomärkten zu erwirtschaften. Der Vorteil dieses Fondskonstrukts liegt darin, dass sich Anleger einerseits nicht um die native Kryptoverwahrung kümmern müssen und andererseits die Auswahl der Token durch ein Expertenteam aus der originären Blockchain-Community erfolgt“, sagt Edgar Heimbach, Managing Partner bei 21 Oaks Capital.

„Wir freuen uns sehr, dass wir zusammen mit 21 Oaks unseren ersten White-Label-Fonds als Krypto-Master-KVG auflegen“, sagt Patrick Karb, Managing Director bei Hauck & Aufhäuser Innovative Capital. „Nach einem für Krypto-Investments schwierigen Jahr 2022 sind wir zuversichtlich, dass der Zeitpunkt der Fondsauflage und die Strategie des Fonds sehr gut gewählt sind und vielversprechende Chancen bieten. Wir gehen davon aus, dass auch weitere Initiatoren das sich bietetende Marktpotenzial nutzen werden.“

Die Investmenboutique 21 Oaks Capital hat sich zum Ziel gesetzt, die traditionelle Finanzwelt mit der noch relativ jungen Welt der Distributed-Ledger-Technologien zu verknüpfen. Die Gründungspartner weisen alle eine langjährige Expertise in ihren jeweiligen Betätigungsfeldern auf. Insbesondere im Bereich der Distributed-Ledger-Technologien sind hier Experten der ersten Stunde im Team eingebunden. Maßgeblich geprägt wird der Tokenselektionsprozess durch Michael Geike, Co-Founder und Ex-CEO der börsengelisteten Advanced Blockchain AG. Er startete seine Karriere in der Welt der Blockchain-Technologien im Jahre 2012 und gründete kurze Zeit später die erste Firma in Europa, die sich exklusiv mit dem Thema Kryptowährungen und Mining beschäftigte. Er verfügt über ein in Deutschland einzigartiges Netzwerk, dass bei der Auswahl und Überwachung der in den Fonds aufgenommenen Protokolle eine wichtige Rolle spielt.

„Nach einem für Krypto-Investments schwierigen Jahr 2022 sind wir
zuversichtlich, dass der Zeitpunkt der Fondsauflage und die Strategie des Fonds sehr gut gewählt sind und vielversprechende Chancen bieten. Wir gehen davon aus, dass auch weitere Initiatoren das sich bietetende Marktpotenzial nutzen werden.“
Patrick Karb, Managing Director bei Hauck & Aufhäuser Innovative Capital

Über 21 Oaks Capital

21 Oaks Capital GmbH ist eine Anlageberatungsfirma mit Fokus auf Blockchain-Technologien. Die Produktpalette reicht von einem Blockchain-Spezial AIF (Alternative Investment Fund) für professionelle und semi-professionelle Anleger bis hin zu Beratungsdienstleistungen für KMUs in allen Aspekten der Di stributed-Ledger-Technologien. Die Gesellschaft hat zum Ziel, die traditionelle Finanzwelt mit der „relativ“ jungen Welt der Distributed-Ledger-Technologien zu verknüpfen. www.21-oaks.com

Über Hauck Aufhäuser Innovative Capital

Die Hauck & Aufhäuser Innovative Capital Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH hat Anfang Februar 2022 die BaFin-Erlaubnis als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach §§ 20 Abs. 1 i.V.m. 22 KAGB erhalten. Damit war das Tochterunternehmen der Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG die erste in Deutschland vollregulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für digitale Assets. Das Unternehmen verfügt damit über die Erlaubnis zur Auflage und Verwaltung von Investmentfonds als Sondervermögen, die in native Kryptowerte investieren oder diese einer klassischen Portfolioallokation beimischen. Im Juni 2022 startete das Unternehmen den ersten eigenen Fonds, der ausschließlich in native Kryptowerte investiert. Geschäftsführer der im Herbst 2020 gegründeten Gesellschaft sind Patrick Karb und Stephan Edelmann. www.hal-privatbank.com/asset-servicing/digitale-assets/krypto-kapitalverwaltungsgesellschaft

Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketing-Unterlage. Diese Informationen sind nur für allgemeine Informationszwecke bestimmt und stellen weder eine Aufforderung noch ein Angebot zur Beteiligung an einer Investition dar. Bitte beachten Sie, dass alle Informationen sorgfältig nach bestem Wissen erhoben worden sind, jedoch keine Gewähr übernommen werden kann und stellen keine Anlageberatung dar, sondern geben lediglich eine zusammenfassende Kurzdarstellung des hier vorzustellenden Produktes dar. Es handelt sich nicht um ein vertraglich bindendes Dokument. Wenn Sie ein berechtigter Investor sind, beziehen Sie sich bitte auf die offiziellen Informations- und Vertragsdokumente und treffen Sie keine finalen Investmententscheidungen allein auf Grundlage dieses Dokuments. Bei dem 21 Oaks Blockchain Horizon handelt es sich um einen allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF im Sinne des § 282 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), dessen Anteile gemäß § 1 Abs. 6 KAGB nur von professionellen und semi-professionellen Anlegern erworben werden können. Privatanleger können keine Anteile des 21 Oaks Blockchain Horizon erwerben.

Der Fonds ist nicht als stabile Geldanlage oder gar als Altersvorsorge geeignet. Er unterliegt auch nicht der Einlagensicherung. Der Fonds sollte nur von den Anlegern erworben werden, die die Risiken verstehen und tragen können. Das maximale Risiko für den Anleger besteht aus einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals inkl. Ausgabeaufschlag und der darüberhinausgehenden Gefährdung seines sonstigen Vermögens (z. B. im Falle der Anteilsfinanzierung der Kapitaleinlage). Anleger müssen bereit und dazu in der Lage sein, erhebliche Verluste bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals hinzunehmen. Eine Zusammenfassung der Rechtlichen Hinweise ist in deutscher Sprache in elektronischem Format ist hier erhältlich.

Ausfallrisiken
Der Fonds schließt Geschäfte mit Vertragspartnern ab. Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner Zahlungs- bzw. Lieferverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Zudem basieren die Nutzungsmöglichkeiten der Kryptowerte auf den ihnen zugrundelieg enden Blockchains. Ihr Funktionieren hängt maßgeblich von der Fähigkeit und Bereitschaft der Miner ab, ihre Rechenleistung für die Bildung neuer Blöcke zur Verfügung zu stellen.

Konzentrationsrisiken
Schwerpunktmäßige Anlagen in Kryptowerte können dazu führen, dass sich die besonderen Risiken dieser Anlageklasse verstärkt im Wert des Fonds widerspiegeln. Abwicklungsrisiken Investitionen in Kryptowerte und Kryptowährungen unterliegen besonderenAbwicklungsrisiken, wie z. B. durch Hacks von technischer Infrastruktur, nicht erfolgte Validierung von Transaktionen auf einer Blockchain oder der Verlust des Zugangs zu kryptographischen Wallets, der zu einem Vermögensverlust führen können. Fehler im Programmcode der Blockchains oder in der zugrundeliegenden Verschlüsselungstechnologie können Dritten unbefugten Zugriff auf Kryptotoken geben oder die gesamte Blockchain wertlos machen.

Datenverlust
Die Verfügungsgewalt über ein Guthaben in Kryptowerten entsteht durch den Besitz des geheimen privaten Schlüssels. Beim Verlust dieses Schlüssels sind die damit verbundenen Werteinheiten sowohl für den Besitzer als auch das gesamte Netzwerk nicht mehr transferierbar und verlieren daher ihren wirtschaftlichen Wert. Verwahrrisiken Die Verwahrung von Kryptowerten erfolgt in einer Wallet. Hier bestehen besondere Verwahrrisiken, insbesondere technischer Art, die über die üblichen Risiken der Verwahrung von Vermögenswerten hinaus gehen.

Steuerrisiken
Aufgrund fehlender spezifischer steuerlicher Regelungen für Kryptowerte, können allgemeine und/oder besondere Änderungen steuerlicher Regelungen und/oder der Verwaltungspraxis negative Auswirkungen auf die für Rechnung des Fonds gehaltenen Kryptowerte und den Anleger haben.

Regulatorisches Risiko
Sofern Regierungen / Regierungsbehörden bestehende Vorschriften ändern, anders anwenden oder neue Vorschriften einführen, ist mit Wertveränderungen von Kryptowerten zu rechnen.

Eine ausführlichere Beschreibung der Risiken und weitere Hinweise sind den Risikosektionen des „Informationen gegenüber semi-professionellen und professionellen Anlegern gemäß § 307 Abs. 1 und 2 KAGB für den offenen Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB“ zu entnehmen.