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Hauck Aufhäuser Lampe REIM startet mit zweitem Fonds für Soziale Infrastruktur

Presseinformation

05. Juni 2025

Lesezeit: setTime Minuten

  • „HAL Soziale Infrastruktur Deutschland 2“ investiert vor allem in ambulante Gesundheitsimmobilien
  • Reiner Eigenkapitalfonds mit geplanter Cash-on-Cash-Rendite oberhalb von 4,75 Prozent
  • Zielvolumen liegt bei 150 bis 200 Millionen Euro
  • Zwei Seed-Investoren mit Kapitalzusage

Frankfurt am Main, 5. Juni 2025 – Das Real Estate Investment Management der Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank (HAL REIM) hat seinen zweiten Immobilien-Spezialfonds für Investitionen in Soziale Infrastruktur zusammen mit dem Fondsadministrator und Service-KVG IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH aufgelegt, den „HAL Soziale Infrastruktur Deutschland 2“. Der Fokus liegt auf Immobilien der ambulanten Gesundheitsinfrastruktur in Deutschland, darunter Ärztehäuser und Gesundheitszentren. Es sollen hauptsächlich Core- und Core+-Objekte in den Fonds eingebracht werden. Zudem wird mit einem Anteil von 30 % eine Value-Add-Strategie verfolgt, die den Ankauf von Objekten mit Potenzial zur Umwandlung, zur Nachverdichtung, für Ergänzungsbauten oder Projektentwicklungsmaßnahmen vorsieht.

Der „HAL Soziale Infrastruktur 2” ist als reiner Eigenkapitalfonds mit einem Zielvolumen von 150 bis 250 Millionen Euro konzipiert. Die angestrebte Cash-on-Cash-Rendite soll oberhalb von 4,75 Prozent p.a. liegen, bei einem unterstelltem Prognosezeitraum von zehn Jahren. Der Fonds wird mit zwei Seed-Investoren aus dem Banken- und Versicherungsbereich gestartet, das erste Closing erfolgte in Höhe von mehr als 30 Millionen Euro. Für das Startportfolio befinden sich bereits zwei Objekte in exklusiver Ankaufsprüfung, die Beurkundung des ersten Assets ist in den nächsten Wochen geplant.

„Die verschärften Kapitalanforderungen, die Anfang des Jahres im Rahmen von CRR III in Kraft getreten sind, stellen Banken vor neue Herausforderungen“, sagt Patrick Brinker, Head of Real Estate Investment Management bei der Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank. „Mit unserem neuen Eigenkapitalfonds richten wir uns speziell an regulierte Bankinstitute sowie an Versicherungen, die durch Solvency II ebenfalls vor regulatorisch erhöhten Kapitalanforderungen stehen.

Im Gegensatz zu einem Fonds, der Fremdkapital einsetzt, ist bei Eigenkapitalfonds die Anforderung an das zu hinterlegende Eigenkapital für Banken geringer. So liegt beispielsweise der Return auf das hinterlegte Eigenkapital – gegenüber einem Fonds, der mit 50 Prozent Fremdkapital finanziert – fortlaufend um ca. 350 Basispunkte höher. Der „HAL Soziale Infrastruktur Deutschland 2“ ist der Nachfolgefonds des „H&A Soziale Infrastruktur 1“, der 2019 aufgelegt wurde und mittlerweile vollinvestiert ist. Dieser verfügt über 15 Objekte mit einem Immobilienvermögen von rund 250 Millionen Euro und ist nach Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung reguliert und wird nicht von der IntReal administriert. Er erwirtschaftet eine durchschnittliche jährliche Ausschüttungsrendite von mehr als 4,5 Prozent.

„Die Nachfrage nach ambulanter medizinischer Infrastruktur wird nach unserer Einschätzung in den kommenden Jahren weiter wachsen“, erklärt Felix Rotaru, Director Healthcare bei Hauck Aufhäuser Lampe. „Getrieben wird diese Entwicklung durch den demografischen Wandel sowie die politisch gewollte Ambulantisierung im Gesundheitswesen, die zunehmend medizinische und rehabilitative Behandlungen sowie pflegerische Leistungen aus dem Krankenhaus in ambulante Einrichtungen verlagert. Der Trend zu „Ambulant vor Stationär“ bestätigt auch unser aktueller Marktreport Ambulante Gesundheitsimmobilien, der für 2025 ein höheres Transaktionsvolumen für ambulante Gesundheitsimmobilien prognostiziert und damit ein wachsendes Interesse institutioneller Investoren für Ärztehäuser und Gesundheitszentren.“

Über Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG

HAUCK AUFHÄUSER LAMPE blickt auf eine rund 230 Jahre lange Tradition zurück. Das Haus ist aus der Fusion dreier traditionsreicher Privatbanken hervorgegangen: Georg Hauck & Sohn Bankiers in Frankfurt am Main, gegründet 1796, das 1852 in Bielefeld gegründete Bankhaus Lampe und Bankhaus H. Aufhäuser, seit 1870 in München am Markt. Die beiden Häuser Georg Hauck und Bankhaus H. Aufhäuser schlossen sich 1998 zusammen, 2021 kam Bankhaus Lampe dazu. Der Vorstand der Bank besteht aus dem Vorsitzenden des Vorstands Michael Bentlage sowie den Mitgliedern des Vorstands Oliver Plaack, Madeleine Sander, Dr. Holger Sepp und Gordan Torbica. HAUCK AUFHÄUSER LAMPE versteht sich als traditionsreiches und gleichzeitig modernes Privatbankhaus.

Die Privatbank fokussiert sich auf die vier Kerngeschäftsfelder Private und Corporate Banking, Asset Management, Asset Servicing und Investment Banking. Dabei stehen die ganzheitliche Beratung und die Verwaltung von Vermögen privater und unternehmerischer Kunden, das Asset Management für Institutionelle Investoren, umfassende Fondsdienstleistungen für Financial und Real Assets in Deutschland, Luxemburg und Irland sowie die Zusammenarbeit mit unabhängigen Vermögensverwaltern im Zentrum der Geschäftstätigkeit. Zudem bietet Hauck Aufhäuser Lampe Research-, Sales- und Handelsaktivitäten mit einer Spezialisierung auf Small- und Mid-Cap-Unternehmen im deutschsprachigen Raum sowie individuelle Services bei Börseneinführungen und Kapitalerhöhungen an. www.hal-privatbank.com

 

Rechtliche Hinweise

Bei den dargestellten Szenarien handelt es sich um eine Schätzung der zukünftigen Wertentwicklung, die auf Erkenntnissen aus der Vergangenheit über die Wertentwicklung dieser Anlage und/oder den aktuellen Marktbedingungen beruht und kein exakter Indikator ist. Wie viel Sie tatsächlich erhalten, hängt davon ab, wie sich der Markt entwickelt und wie lange Sie die Anlage/das Produkt halten“

Dies ist eine Marketing-Anzeige. Bitte lesen Sie die Anlagebedingungen und sonstigen Vertragsdokumente, das Informationsdokument gem. § 307 Absatz 1 und 2 KAGB („§ 307er-Dokument“) sowie das Basisinformationsblatt des HAL Soziale Infrastruktur Deutschland 2 (nachstehend „Fonds“), bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Jene Dokumente sind die alleinverbindliche Grundlage für den Kauf von Anteilen an dem Fonds.

Der Fonds ist ein offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gem. § 284 KAGB und darf nicht an Privatanleger i.S.v. § 1 Abs. 19 Nr. 31 KAGB vertrieben werden.

Bei dem Fonds handelt es sich um einen aktiv verwalteten Fonds, der nicht in Bezug auf einen Referenzindex verwaltet wird. Mit dem Erwerb von Anteilen erwerben Sie Anteile an dem Fonds und erwerben nicht die vom Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände (z.B. Immobilien), welche von der INTREAL für Rechnung des Fonds erworben werden.

Der Fonds investiert insbesondere in Immobilien und mithin in illiquide Vermögensgegenstände. Es kann unter Umständen schwierig sein, diese zu veräußern, so dass mitunter Anteilsrücknahmen nur verzögert erfolgen können oder die Rücknahme von Fondsanteilen ausgesetzt wird. Umfassende Ausführungen zu den mit der Anlage in den Fonds verbundenen Risiken finden Sie im § 307er-Dokument. Die wesentlichen Risiken finden Sie zudem im Basisinformationsblatt.

Sofern Angaben zu einzelnen Finanzinstrumenten oder Emittenten gemacht werden, ist hiermit keine Empfehlung bestimmter Finanzinstrumente beabsichtigt.

Die künftige Wertentwicklung des Fonds hängt auch von der persönlichen Situation des Anlegers in Bezug auf seine Besteuerung ab und kann sich in Zukunft ändern. Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung darstellt oder ersetzt.

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Quelle: Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG (Stand: 04.06.2025), soweit keine anderen Quellen angegeben.