Hauck & Aufhäuser Innovative Capital startet Fonds mit reiner Kryptoasset Strategie
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Hauck & Aufhäuser Innovative Capital startet Fonds mit reiner Kryptoasset Strategie

[Marketing-Mitteilung]

01. Juni 2022

Lesezeit: 6 Minuten

Pressemitteilung

Frankfurt am Main, 01.06.2022: Hauck & Aufhäuser Innovative Capital Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (HAIC) hat heute die Auflage des „HAIC Crypto Native – Advanced Select“ (ISIN: DE000A3DGHG, WKN: A3DGHG) bekanntgegeben. Der Fonds bietet professionellen und semi-professionellen Investor:innen eine langfristige Anlagemöglichkeit in führende Kryptowerte. Dabei investiert der Fonds in eine breit diversifizierte Auswahl nativer Kryptowährungen und -token, selektiert auf Basis qualitativer und quantitativer Merkmale. Zu den selektierten Positionen zählen ausschließlich direkt gehaltene Kryptowerte, darunter etablierte Token wie Bitcoin und Ethereum sowie innovative Projekte wie Solana, Polygon und Polkadot.

Investor:innen des Spezial-AIFs nach §282 KAGB profitieren künftig bei einer bankarbeitstäglichen Anteilspreisermittlung von einer täglichen Zeichnungs- und Rückgabemöglichkeit. Dabei erfolgt die vollregulierte operative Wertschöpfungskette aus einer Hand im Hause Hauck Aufhäuser Lampe. Neben dem Sondervermögen selbst sind alle beteiligten Einheiten in Deutschland beaufsichtigt und verfügen über die notwendigen Zulassungen: Die Verwahrung der Kryptowerte übernimmt die Kapilendo Custodian als zugelassener Kryptoverwahrer und Tochtergesellschaft von Hauck Aufhäuser Lampe. Als Verwahrstelle fungiert die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG.

„Kryptoassets haben sich als relevante Anlageklasse etabliert und einen festen Platz in den Köpfen und Portfolien von institutionellen Anlegerinnen und Anlegern gefunden“, sagt Patrick Karb, Geschäftsführer der HAIC. „Wir sind langfristig vom Markt für digitale Assets überzeugt und möchten mit dem Fonds daher eine chancenorientierte Investition in einen breiten Querschnitt des Krypto-Universums ermöglichen.“

„Der Fokus liegt auf einer ausgewogenen Mischung großer etablierter Assets und erfolgversprechender junger Projekte in unterschiedlichen Sektoren“, fügt Gerhard Meyndt, Portfoliomanager der HAIC, mit Blick auf die Portfolioallokation hinzu. „Der dadurch erreichte hohe Diversifikationsgrad dient der Minimierung von Ungleichgewichten einzelner Werte. Dabei sorgt die tägliche Portfolio- und Risikoüberwachung für gleichbleibend hohe Qualität und Reaktionsfähigkeit.“

Die Hauck & Aufhäuser Innovative Capital Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH hat Anfang Februar 2022 die BaFin-Erlaubnis als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach §§ 20 Abs. 1 i.V.m. 22 KAGB erhalten. Damit war das Tochterunternehmen der Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG die erste in Deutschland vollregulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für digitale Assets. Geschäftsführer der im Herbst 2020 gegründeten Gesellschaft sind Patrick Karb und Stephan Edelmann.

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Über Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG

HAUCK AUFHÄUSER LAMPE kann auf eine 226 Jahre lange Tradition zurückblicken. Das Haus ist aus der Fusion dreier traditionsreicher Privatbanken hervorgegangen: Georg Hauck & Sohn Bankiers in Frankfurt am Main, gegründet 1796, das 1852 in Bielefeld gegründete Bankhaus Lampe und Bankhaus H. Aufhäuser, seit 1870 in München am Markt. Die beiden Häuser Georg Hauck und Bankhaus H. Aufhäuser schlossen sich 1998 zusammen, 2021 kam Bankhaus Lampe dazu. Der Vorstand der Bank besteht aus dem Vorsitzenden des Vorstands Michael Bentlage sowie den Mitgliedern des Vorstands Oliver Plaack, Madeleine Sander, Dr. Holger Sepp und Robert Sprogies. HAUCK AUFHÄUSER LAMPE versteht sich als traditionsreiches und gleichzeitig modernes Privatbankhaus.

Die Privatbank fokussiert sich auf die vier Kerngeschäftsfelder Private und Corporate Banking, Asset Management, Asset Servicing und Investment Banking. Dabei stehen die ganzheitliche Beratung und die Verwaltung von Vermögen privater und unternehmerischer Kunden, das Asset Management für Institutionelle Investoren, umfassende Fondsdienstleistungen für Financial und Real Assets in Deutschland, Luxemburg und Irland sowie die Zusammenarbeit mit unabhängigen Vermogensverwaltern im Zentrum der Geschäftstätigkeit. Zudem bietet HAUCK AUFHÄUSER LAMPE Research-, Sales- und Handelsaktivitäten mit einer Spezialisierung auf Small- und Mid-Cap-Unternehmen im deutschsprachigen Raum sowie individuelle Services bei Börseneinführungen und Kapitalerhöhungen an.

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Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketing-Unterlage. Diese Informationen sind nur für allgemeine Informationszwecke bestimmt und stellen weder eine Aufforderung noch ein Angebot zur Beteiligung an einer Investition dar. Bitte beachten Sie, dass alle Informationen sorgfältig nach bestem Wissen erhoben worden sind, jedoch keine Gewähr übernommen werden kann und stellen keine Anlageberatung dar, sondern geben lediglich eine zusammenfassende Kurzdarstellung des hier vorzustellenden Produktes dar. Es handelt sich nicht um ein vertraglich bindendes Dokument. Wenn Sie ein berechtigter Investor sind, beziehen Sie sich bitte auf die offiziellen Informations- und Vertragsdokumente und treffen Sie keine finalen Investmententscheidungen allein auf Grundlage dieses Dokuments.

Bei dem HAIC Crypto Native - Advanced Select handelt es sich um einen allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF im Sinne des § 282 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), dessen Anteile gemäß § 1 Abs. 6 KAGB nur von professionellen und semiprofessionellen Anlegern erworben werden können. Privatanleger können keine Anteile des HAIC Crypto Native - Advanced Select erwerben.

Der Fonds ist nicht als stabile Geldanlage oder gar als Altersvorsorge geeignet. Er unterliegt auch nicht der Einlagensicherung. Der Fonds sollte nur von den Anlegern erworben werden, die die Risiken verstehen und tragen können. Das maximale Risiko für den Anleger besteht aus einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals inkl. Ausgabeaufschlag und der darüberhinausgehenden Gefährdung seines sonstigen Vermögens (z. B. im Falle der Anteilsfinanzierung der Kapitaleinlage). Anleger müssen bereit und dazu in der Lage sein, erhebliche Verluste bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals hinzunehmen. Eine Zusammenfassung der Rechtlichen Hinweise ist in deutscher Sprache in elektronischem Format ist hier erhältlich.

Ausfallrisiken

Der Fonds schließt Geschäfte mit Vertragspartnern ab. Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner Zahlungs- bzw. Lieferverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Zudem basieren die Nutzungsmöglichkeiten der Kryptowerte auf den ihnen zugrundeliegenden Blockchains. Ihr Funktionieren hängt maßgeblich von der Fähigkeit und Bereitschaft der Miner ab, ihre Rechenleistung für die Bildung neuer Blöcke zur Verfügung zu stellen. Konzentrationsrisiken Schwerpunktmäßige Anlagen in Kryptowerte können dazu führen, dass sich die besonderen Risiken dieser Anlageklasse verstärkt im Wert des Fonds widerspiegeln.

Abwicklungsrisiken
Investitionen in Kryptowerte und Kryptowährungen unterliegen besonderenAbwicklungsrisiken, wie z.B. durch Hacks von technischer Infrastruktur, nicht erfolgte Validierung von Transaktionen auf einer Blockchain oder der Verlust des Zugangs zu kryptographischen Wallets, der zu einem Vermögensverlust führen können. Fehler im Programmcode der Blockchains oder in der zugrundeliegenden Verschlüsselungstechnologie können Dritten unbefugten Zugriff auf Kryptotoken geben oder die gesamte Blockchain wertlos machen.

Datenverlust
Die Verfügungsgewalt über ein Guthaben in Kryptowerten entsteht durch den Besitz des geheimen privaten Schlüssels. Beim Verlust dieses Schlüssels sind die damit verbundenen Werteinheiten sowohl für den Besitzer als auch das gesamte Netzwerk nicht mehr transferierbar und verlieren daher ihren wirtschaftlichen Wert. Verwahrrisiken Die Verwahrung von Kryptowerten erfolgt in einer Wallet. Hier bestehen besondere Verwahrrisiken, insbesondere technischer Art, die über die üblichen Risiken der Verwahrung von Vermögenswerten hinaus gehen.

Steuerrisiken
Aufgrund fehlender spezifischer steuerlicher Regelungen für Kryptowerte, können allgemeine und/oder besondere Änderungen steuerlicher Regelungen und/oder der Verwaltungspraxis negative Auswirkungen auf die für Rechnung des Fonds gehaltenen Kryptowerte und den Anleger haben.

Regulatorisches Risiko
Sofern Regierungen / Regierungsbehörden bestehende Vorschriften ändern, anders anwenden oder neue Vorschriften einführen, ist mit Wertveränderungen von Kryptowerten zu rechnen.

Eine ausführlichere Beschreibung der Risiken und weitere Hinweise sind den Risikosektionen des „Informationen gegenüber semi-professionellen und professionellen Anlegern gemäß § 307 Abs. 1 und 2 KAGB für den offenen Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB“ zu entnehmen.