Ganzheitliche Finanz-, Stiftungs- und Nachfolgeplanung
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Ganzheitliche Finanz-, Stiftungs- und Nachfolgeplanung

Das große Doppelinterview Teil II

24. November 2020

Lesezeit: 5 Minuten

Mit einer qualifizierten Beratung kann ein von allen Familienmitgliedern getragenes Nachfolgekonzept erarbeitet und umgesetzt werden, was zum Erhalt des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze beiträgt und gleichzeitig den Familienfrieden bewahrt.
Karen Krämer, Spezialistin Stiftungs- und Nachfolgeplanung, Stiftungsvorstand Hauck & Aufhäuser Kulturstiftung

Warum stellt die Nachfolgeplanung im Deutschen Mittelstand eine Herausforderung dar und wie kann man diese bewältigen?

Karen Krämer: Die Unternehmensnachfolge ist neben der Unternehmensgründung die größte Herausforderung, die es zu meistern gilt.  Denn der Unternehmer macht das nur einmal in seinem Leben. Er ist Gesellschafter, Familienvater und Ehemann. In diesem Spannungsfeld muss er emotionale Divergenzen zwischen allen Beteiligten – sich selbst eingeschlossen – austarieren. Er möchte vielleicht, dass alle seine Kinder gleichberechtigt werden, seine Frau gut versorgt ist und es auch ohne ihn gut weitergehen kann. Zu den Konfliktpotentialen gehören etwa unterschiedliche Lebensentwürfe in der Nachfolgergeneration. Dazu gesellen sich rechtliche und steuerliche Aspekte, der demografische Wandel und Krisen, wie zum Beispiel die aktuelle Pandemie. Für viele Unternehmer ist dies die Quadratur des Kreises. Mit einer qualifizierten Beratung kann ein von allen Familienmitgliedern getragenes Nachfolgekonzept erarbeitet und umgesetzt werden, was zum Erhalt des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze beiträgt und gleichzeitig den Familienfrieden bewahrt.

Welche Optionen ergeben sich für Firmeninhaber und was empfehlen Sie insbesondere ihren Unternehmerkunden?

Karen Krämer: Es gibt zunächst die familieninterne unentgeltliche Weitergabe oder den Verkauf des Unternehmens an einen Nachfolger. Auch der Verkauf an Dritte, die nicht aus dem Familienkreis stammen, ist möglich. Eine weitere Option ist die Gründung einer Stiftung, welche das Unternehmen als Beteiligung verwaltet. Wichtig ist dabei immer, zunächst die Ausgangsituation zu analysieren und die Ziele und Wünsche der Familienangehörigen zu ermitteln. Was brauchen der Unternehmer und seine Familie für den Ruhestand, was will der Nachfolger? Das sind Fragen, die mit hoher Sorgfalt beantwortet werden müssen.

Thomas Kleffmann: Wenn kein Nachfolger zu finden ist, ist Private Equity eine Option zur Weitergabe eines Unternehmens. Wir haben hier ein gutes Netzwerk, sobald sich ein Unternehmer von seiner Firma emotional trennen will. Im Bereich der Finanzplanung raten wir unseren Unternehmerkunden frühzeitig privates Vermögen durch Gewinnausschüttungen aufzubauen. Wer neben seinem unternehmerischen Vermögen auch privat zu Lebzeiten schon vorsorgt, ist nicht ausschließlich vom späteren Unternehmensverkauf abhängig und kann das Unternehmen ohne Zweifel eher an die nächste Generation weiterreichen.

Eine effektive Generationenberatung beantwortet stets folgende Frage: Was wäre eigentlich heute, wenn gestern etwas passiert wäre?
Thomas Kleffmann, Leiter Private Banking Niederlassungen Hauck Aufhäuser Lampe

Jenseits der geordneten Übergabe eines Vermögens, gibt es ebenso Schicksalsschläge. Wie sieht eine Generationenberatung im Rahmen einer ganzheitlichen Finanzplanung bei Hauck Aufhäuser Lampe folglich aus und was leisten Sie für Unternehmerfamilien, damit diese für den Ernstfall gut gewappnet sind?

Thomas Kleffmann: Eine effektive Generationenberatung beantwortet stets folgende Frage: Was wäre eigentlich heute, wenn gestern etwas passiert wäre? Diese Frage betrifft jeden von uns, der für seine Familie, sein Unternehmen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verantwortung trägt. Da geht es zunächst um die Familie und ganz zum Schluss um das Wertpapierdepot. Um sich gegen Risiken im Vorfeld abzusichern, muss man sich gegenüber einer fundierten Beratung öffnen. Transparenz ist da sehr wichtig, weil man nur auf diese Art und Weise die vorgenannte Schlüsselfrage akkurat beantworten kann. Wir beraten hierzu persönlich, setzen auf Ehrlichkeit anstatt auf Effekthascherei und profitieren seit jeher von einer starken Vertrauensposition gegenüber unseren Kunden. Die dazugehörige Finanzplanung bedarf eines kontinuierlichen Updates. Erstere ist der Leitfaden für eine exzellente Beratungsleistung im Private Banking. Ein Finanzplan muss jedes Jahr auf den Prüfstand. Er ist dynamisch. Er arbeitet, er lebt. Das gibt dem Kunden ein gutes Gefühl bei Hauck & Aufhäuser gut aufgehoben zu sein und stärkt die Loyalität zu unserem Bankhaus.

Welche Dokumente sollte ein „Notfallkoffer“ berücksichtigen?

Karen Krämer: Den Status-Quo der Finanzplanung sollte man immer voranstellen. Er ist ein wichtiger Teil des „Notfallkoffers“ in Form eines physischen Ordners oder eines digitalen Speichermediums. Beide beinhalten die Aufstellung über das gesamte Vermögen inklusive Grundbuchauszüge, Versicherungsverträge, Hinweise auf Schlüssel, Codewörter und Safe-Kombinationen sowie Zugangsberechtigungen. Die Vermögensaufstellung wird ergänzt durch Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und das Testament und eine Liste mit den Kontaktdaten des Anwalts und Steuerberaters, des Hausarztes und des Testamentsvollstreckers. Unternehmer fügen die Gesellschaftsverträge, die erteilten Generalvollmachten und Prokuren hinzu.

Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügung sowie das Aufsetzen von Testamenten kennzeichnen die wichtigsten Themenfelder, sobald der Einzelne nicht mehr selbst entscheiden kann. Wie bewerten Sie den aktuellen Aufklärungsbedarf aus der Sicht einer Privatbank?

Karen Krämer: Der Aufklärungsbedarf ist groß. Uns als Privatbank ist es wichtig, unsere Kunden von Zeit zu Zeit auf diese zentralen Themen anzusprechen. Schließlich gibt es uns ein gutes Gefühl, unsere Kunden umfassend beraten zu haben. Das ist echtes Private Banking!

Welche gesetzlichen Grundlagen muss man dabei beachten?

Thomas Kleffmann: Das Erb- und das Schenkungssteuerrecht und hierbei insbesondere die Vorschriften zum Pflichtteilsrecht und zum Vererben von Betriebsvermögen sind wesentlich. Bei im Ausland befindlichem Vermögen greifen auch – soweit vorhanden – die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat, andernfalls, ebenso bei im Ausland lebenden Erben, das Erbrecht des betroffenen Staates. Innerhalb Europas ist die Europäische Erbrechtsverordnung einschlägig. Daneben spielt bei unternehmerischem Vermögen das Gesellschaftsrecht eine große Rolle.

Die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG berät Privat- und Unternehmerkunden mit einem ganzheitlichen Ansatz. Was heißt das konkret unter dem Blickwinkel der Stiftungs- und Nachfolgeplanung?

Thomas Kleffmann: Wir beraten Unternehmerkunden mit einem ganzheitlichen Ansatz. Das bedeutet, wir führen Gespräche mit allen Gesellschaftern, deren Ehepartnern und Kindern und deren Ehepartnern. Daraus leiten wir eine Familienstrategie oder Familien Charta ab, die wir mit der Unternehmensstrategie abgleichen. Danach erarbeiten wir Maßnahmen, die der Gesellschafter umsetzen könnte, um diese Struktur im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Leitplanken umzusetzen. Soweit gewünscht, begleiten wir gemeinsam mit niedergelassenen Steuerberatern und Rechtsanwälten die vertragliche Gestaltung der gefundenen Struktur. Privatpersonen beraten wir bei der Gründung von Stiftungen und bei Testamentsvollstreckungen.

Die Förderung des Stiftungszwecks lässt sich nur durch die fortwährende Verwendung finanzieller Mittel bewerkstelligen. Zugleich muss das Grundstockvermögen bewahrt werden. Es darf infolgedessen nicht für Stiftungszwecke verwendet werden. Was heißt das im Umkehrschluss für die Anlagestrategie des gesamten Stiftungsvermögens?

Karen Krämer: Als Stiftungsvorstände müssen wir letztlich das Kapital risikofreudiger anlegen. Man kann beispielsweise in Immobilien investieren oder die Aktienquote erhöhen. Das Ertrags-Risikoprofil sollte man nach den subjektiven Kenntnissen und Erfahrungen ausrichten. Das ist gar nicht so einfach, vor allem dann, wenn der Aktienmarkt weiter durchsackt. Das Spannungsfeld zwischen Kapitalerhalt und dem Erwirtschaften von Erträgen ist enorm.

Die verantwortlichen Stiftungsorgane sollten Kontrollprozesse einführen, um die Einnahmen- und Ausgabensituation und die Umsetzung der Anlagestrategie überwachen zu können.
Karen Krämer, Spezialistin Stiftungs- und Nachfolgeplanung, Stiftungsvorstand Hauck & Aufhäuser Kulturstiftung

Frau Krämer, die Aufstellung eines Jahresplanes und die Erstellung eines Jahresabschlusses sind für Stiftungen unerlässlich. Worauf kommt es hier an und wie sieht ein professionelles Stiftungscontrolling aus?

Karen KrämerDie verantwortlichen Stiftungsorgane sollten Kontrollprozesse einführen, um die Einnahmen- und Ausgabensituation und die Umsetzung der Anlagestrategie überwachen zu können. Deshalb sollte der Vorstand die Anlagestrategie festlegen und dann die Anlagerichtlinie aufstellen. Die Anlageentscheidungen müssen dokumentiert werden. Anschließend erfolgt die Kontrolle durch Vergleich der erzielten Erträge mit der Marktentwicklung, der Zielrendite und der Budgetplanung. Dazu benötigt die Stiftung ein effektives Reporting.

Thomas Kleffmann: Wir weisen außerdem darauf hin, dass man sich gerade im Ehrenamt vor Fehlern absichern muss. Denn es geht um das Treuhandvermögen einer Stiftung. Zudem steht fest: Ein ehrenamtlicher Stiftungsvorstand haftet bei gravierenden Fehlern mit seinem Privatvermögen. Daher muss er sich der Haftungsrisiken bewusst sein und mit viel Eigeninitiative Wissen aufbauen. Das funktioniert oftmals nur mit festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im Hinblick auf Haftungsrisiken können sich Stiftungsvorstände zudem mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, sprich Versicherungslösungen wie D&O Versicherungen, adäquat absichern.

Ganzheitliche Finanz-, Stiftungs- und Nachfolgeplanung: Das große Doppelinterview Teil I

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