HAIC Crypto Native – <br>Advanced Select

HAIC Crypto Native –
Advanced Select

Investieren in ein breit diversifiziertes Portfolio von Kryptowerten: Mit dem HAIC Crypto Native – Advanced Select (ISIN: DE000A3DGHG, WKN: A3DGHG) bieten wir Investoren eine langfristige Anlagemöglichkeit in führende Kryptowerte. Der Fonds investiert vornehmlich in ein breit diversifiziertes Portfolio von Kryptowährungen und -token, selektiert auf Basis qualitativer und quantitativer Merkmale.

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Entsprechend der in der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente („MiFID II“) vorgenommenen Kategorisierung können Sie entweder „Privater Anleger“ oder „(Semi-) Professioneller Anleger“ auswählen. Durch Auswahl des Anlegerprofils bestätigen Sie, dass Sie zu dem entsprechenden Personenkreis gehören. Die nachstehenden Informationen richten sich ausschließlich an „Professionelle Anleger“.

(Semi-) Professioneller Anleger
Privater Anleger

HAIC Crypto Native - Advanced Select

Überblick

Anteilwert
166,46 EUR
WKN
A3D51S
ISIN
DE000A3DGHG5
Auflagedatum
31.05.2022
Kursdatum
28.03.2024
Kennzahlen
Anteilwert 166,46 EUR
Performance YTD 46,62%
Performance annualisiert 31,94%

Anlageschwerpunkt

Der Fonds unterliegt einem aktiven diskretionärem Managementansatz. Dabei werden zum einen quantitative Kriterien, wie z.B. Marktkapitalisierung, „Total Value Locked“, und zum anderen qualitative Kriterien, wie z.B. Entwicklertätigkeiten, Informationen zum Gründerteam, berücksichtigt. Für die Umsetzung einer ganzheitlichen Anlagestrategie liegt der Schwerpunkt in der Investition in liquide Kryptowerte, ergänzt um die Identifikation und Investition in frühphasige Krypto- und Blockchainprojekte, welche einen zukünftigen Mehrwert für die Gesellschaft oder für die Industrie erwarten lassen.

 

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Die Informationen richten sich ausschließlich an „Professionelle Anleger“.

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Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketing-Unterlage. Diese Informationen sind nur für allgemeine Informationszwecke bestimmt und stellen weder eine Aufforderung noch ein Angebot zur Beteiligung an einer Investition dar. Bitte beachten Sie, dass alle Informationen sorgfältig nach bestem Wissen erhoben worden sind, jedoch keine Gewähr übernommen werden kann und stellen keine Anlageberatung dar, sondern geben lediglich eine zusammenfassende Kurzdarstellung des hier vorzustellenden Produktes dar. Es handelt sich nicht um ein vertraglich bindendes Dokument. Wenn Sie ein berechtigter Investor sind, beziehen Sie sich bitte auf die offiziellen Informations- und Vertragsdokumente und treffen Sie keine finalen Investmententscheidungen allein auf Grundlage dieses Dokuments.

Bei dem HAIC Crypto Native - Advanced Select handelt es sich um einen allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF im Sinne des § 282 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), dessen Anteile gemäß § 1 Abs. 6 KAGB nur von professionellen und semi-professionellen Anlegern erworben werden können. Privatanleger können keine Anteile des HAIC Crypto Native - Advanced Select erwerben.

Der Fonds ist nicht als stabile Geldanlage oder gar als Altersvorsorge geeignet. Er unterliegt auch nicht der Einlagensicherung. Der Fonds sollte nur von den Anlegern erworben werden, die die Risiken verstehen und tragen können. Das maximale Risiko für den Anleger besteht aus einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals inkl. Ausgabeaufschlag und der darüberhinausgehenden Gefährdung seines sonstigen Vermögens (z. B. im Falle der Anteilsfinanzierung der Kapitaleinlage). Anleger müssen bereit und dazu in der Lage sein, erhebliche Verluste bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals hinzunehmen. Eine Zusammenfassung der Rechtlichen Hinweise ist in deutscher Sprache in elektronischem Format ist hier erhältlich.

Ausfallrisiken

Der Fonds schließt Geschäfte mit Vertragspartnern ab. Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner Zahlungs- bzw. Lieferverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Zudem basieren die Nutzungsmöglichkeiten der Kryptowerte auf den ihnen zugrundeliegenden Blockchains. Ihr Funktionieren hängt maßgeblich von der Fähigkeit und Bereitschaft der Miner ab, ihre Rechenleistung für die Bildung neuer Blöcke zur Verfügung zu stellen. Konzentrationsrisiken Schwerpunktmäßige Anlagen in Kryptowerte können dazu führen, dass sich die besonderen Risiken dieser Anlageklasse verstärkt im Wert des Fonds widerspiegeln.

Abwicklungsrisiken

Investitionen in Kryptowerte und Kryptowährungen unterliegen besonderen Abwicklungsrisiken, wie z.B. durch Hacks von technischer Infrastruktur, nicht erfolgte Validierung von Transaktionen auf einer Blockchain oder der Verlust des Zugangs zu kryptographischen Wallets, der zu einem Vermögensverlust führen können. Fehler im Programmcode der Blockchains oder in der zugrundeliegenden Verschlüsselungstechnologie können Dritten unbefugten Zugriff auf Kryptotoken geben oder die gesamte Blockchain wertlos machen.

Datenverlust

Die Verfügungsgewalt über ein Guthaben in Kryptowerten entsteht durch den Besitz des geheimen privaten Schlüssels. Beim Verlust dieses Schlüssels sind die damit verbundenen Werteinheiten sowohl für den Besitzer als auch das gesamte Netzwerk nicht mehr transferierbar und verlieren daher ihren wirtschaftlichen Wert.

Verwahrrisiken

Die Verwahrung von Kryptowerten erfolgt in einer Wallet. Hier bestehen besondere Verwahrrisiken, insbesondere technischer Art, die über die üblichen Risiken der Verwahrung von Vermögenswerten hinaus gehen.

Steuerrisiken

Aufgrund fehlender spezifischer steuerlicher Regelungen für Kryptowerte, können allgemeine und/oder besondere Änderungen steuerlicher Regelungen und/oder der Verwaltungspraxis negative Auswirkungen auf die für Rechnung des Fonds gehaltenen Kryptowerte und den Anleger haben.

Regulatorisches Risiko

Sofern Regierungen / Regierungsbehörden bestehende Vorschriften ändern, anders anwenden oder neue Vorschriften einführen, ist mit Wertveränderungen von Kryptowerten zu rechnen.

Eine ausführlichere Beschreibung der Risiken und weitere Hinweise sind den Risikosektionen des „Informationen gegenüber semi-professionellen und professionellen Anlegern gemäß § 307 Abs. 1 und 2 KAGB für den offenen Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB“ zu entnehmen.